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Auszug - Aussprache über die Ortsbegehung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Wassel
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Wassel Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Wassel
Ort: Große Kampstr. 7, 31319 Sehnde-Wassel
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 16:30 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: Feuerwehrhaus Wassel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor der Sitzung des Ortsrates fand von 16:30 Uhr 17:30 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt.

Lennard Busche trifft um 17:08 Uhr zur Gruppe und unterstützt die Begehung.

 

Folgendes wurde festgestellt:

 

Station 1 Hinterstraße 1

  1. großes, tiefes Loch in der Straßendecke

aktueller Stand seitens Verwaltung: Reparaturauftrag an die Stadtwerke erteilt.

 

Station 2 Festplatz

  1. Neupflanzung einer Grau-Erle auf dem Festplatz

aktueller Stand seitens Verwaltung: Vorlage zur Prüfung beim Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz

 

Station 3 Friedhof

  1. Gießkannenhalter

aktueller Stand seitens Verwaltung: Baubetriebshof wird Halterungen bauen/installieren

  1. Neubeschaffung und Installation einer neuen Stele, analog zu anderen im Stadtgebiet (wie bereits mit Frau Teuber abgestimmt)
  2. Prüfung der Möglichkeit zur Errichtung eines Friedwaldareals auf dem hinteren Friedhofsgelände
  3. Pflanzung von Hecken als Sichtschutz vor den Erdhügeln

aktueller Stand seitens Verwaltung: Vorlagen zur Prüfung beim Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz

  1. Prüfen der Reparatur des Grabsteins der Gefallenen (Ecke oben rechts abgebrochen)

aktueller Stand seitens Verwaltung: Baubetriebshof wird Reparatur veranlassen.

 

Station 4 Rethenerstraße 25

  1. Bordsteinkante vor dem Köhlershof wird durch Bewuchs nach außen gedrückt, beginnt sich zu lösen, bitte neu befestigen.

aktueller Stand seitens Verwaltung: Reparaturauftrag an die Stadtwerke erteilt.

 

Station 5 Glenzburg 15

  1. Rechtslage bezüglich auf dem rückwärtigen Nachbargrundstück aufgestellten Bienenstücke vor dem Hintergrund Mindestabstand zur Grundstücksgrenze sowie der der Gefahr für Allergiebetroffene prüfen.

Rückmeldung vom Fachdienst Ordnung und Recht: Aus ordnungsbehördlicher Sicht kann ich leider keine Lösung anbieten. Grundsätzlich spricht gegen die Haltung bzw. die Zucht von Bienen auf dem eigenen Grundstücks nichts. Es handelt sich bei der Haltung von Bienen um eine Einwirkung gem. § 906 Abs. 1 S. 1 BGB. Die davon ausgehenden Beeinträchtigungen auf ein Grundstück sind i.d.R. zu dulden.

Unabhängig davon könnte die Bauaufsichtsbehörde (Region Hannover) tätig werden, sofern Abstände zu Grundstücksgrenzen nicht eingehalten würden oder der Bebauungsplan Regelungen enthält, welche die Haltung von Bienen ausschließt (das ist aber quasi fast unmöglich). Interessant könnte der Abstand zum Nachbargrundstück beispielsweise in allgemeinen Wohngebieten werden, wenn die Bienenstöcke in einer Art und Größe errichtet wurden, dass sie eine bauliche Anlage darstellen.“

 

 

Station 6 Spielplatz Glenzburg

  1. Installation einer Reckstange zwischen den beiden freien Pfosten

aktueller Stand seitens Verwaltung: Vorlage zur Prüfung beim Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz

 

Station 7 Kleine Kampstraße 30

  1. Tempo 30 Markierung auf der Straße fehlt, bitte ergänzen.

Rückmeldung vom Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz: „In der Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO wird u.a. ausgeführt, dass „die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden kann.“

Da es sich bei der Kleinen Kampstraße nicht um einen Bestandteil einer großen Zone handelt, wird die Markierung einer „30“ für nicht erforderlich erachtet.

 

Station 8 ggü. Maschstraße 2

  1. schwarzer Peugeot, dessen TÜV abgelaufen ist soll bitte abtransportiert werden. In Kürze sollen hier Dachdeckerarbeiten stattfinden.

Rückmeldung vom Fachdienst Ordnung und Recht: Ein abgelaufener TÜV allein stellt zwar eine Ordnungswidrigkeit dar, berechtigt aber nicht automatisch zum Abschleppen.

Das Abschleppen ist in der Regel nur dann verhältnismäßig, wenn das Fahrzeug eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt – zum Beispiel, wenn es nicht verkehrssicher ist oder den Verkehr behindert. Das Fahrzeug müsste also objektiv betrachtet eine Gefährdung oder Behinderung darstellen – das ist bei einem geparkten, „ordentlichen Auto“ mit Kennzeichen und überzogenem TÜV meist nicht der Fall. Es handelt sich objektiv nicht um ein sogenanntes „Schrottauto“ was im Grunde als Abfall gilt. Dennoch werden wir uns die Situation vor Ort anschauen und ein Verwarngeld wegen des abgelaufenen TÜVs aussprechen. Hier erhält die oder der Halter*in ein Schreiben und kann das Fahrzeug dann auch selber noch entfernen.

Wenn für die Dacharbeiten die Sperrung der Fläche vor der Scheune erforderlich ist und somit die Nutzung für die Allgemeinheit eingeschränkt wird, so bedarf es einer verkehrsbehördlichen Anordnung. Es könnte geprüft werden, ob das Aufstellen eines absoluten Haltverbots erforderlich ist. Sollte das Fahrzeug dann also im absoluten Haltverbot stehen, gäbe es eine realistischere Möglichkeit das Fahrzeug abschleppen zu lassen.

Nachtrag 05.05.: Der PKW ist bereits entfernt worden.

 

Station 9 Klappenweg 10

  1. umgestürzte Birke ersetzen
  2. benachbarte Birke (Hausnr. 12) auf Stabilität prüfen und ggf. ebenfalls ersetzen.

aktueller Stand seitens Verwaltung: Vorlage zur Prüfung beim Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz

 

Station 10 Kurvenbereich Osterkampsweg 16

  1. abgesackte Straßenkante anheben, starke Pfützenbildung.

aktueller Stand seitens Verwaltung: Reparaturauftrag an die Stadtwerke erteilt.

 

Station 11 gegenüber Osterkampsweg 8

  1. Bauschutt auf dem Grünstreifen, bitte entfernen.

aktueller Stand seitens Verwaltung: Baubetriebshof wird Baureste entfernen

 

Station 12 Ecke Osterkampsweg/Maschstraße

  1. Im Bereich der Regenrinne eine Absenkung der Straße zu beheben, da es dort regelmäßig zu Pfützenbildung kommt.

aktueller Stand seitens Verwaltung: Reparaturauftrag an die Stadtwerke erteilt.

 

 

 

 


Beschluss: Der Ortsrat Wassel fordert, dass die festgestellten Mängel beseitigt werden und die Umsetzung der Anregungen und Forderungen schnellstmöglich erfolgt.
 


Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en