Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Frau Marotzke fragt an, ob die im Zusammenhang mit dem Fachdienst 3.1 genannten Mittel in Höhe von 24.900 Euro für die Personalgewinnung.- und Haltung, über die zuvor nicht im Detail gesprochen worden war, im Stellenplan berücksichtigt oder gestrichen seien.
Frau Strauß stellt klar, dass es sich hierbei nicht um einen zur Beschlussfassung stehenden Stellenantrag handelt. Die Darstellung diene ausschließlich der Information, um eine sachgerechte Beratung in den zuständigen Fachausschüssen zu ermöglichen. Eine Beschlussfassung über den Stellenplan, erfolge in einem anderen Gremium.
Im Anschluss erläuterte Frau Strauß die derzeitige Stellenstruktur der Drittkräfte im Bereich der Kindertagesstätten. Grundlage sei das Niedersächsische Kita-Gesetz, welches grundsätzlich den Einsatz von zwei pädagogischen Fachkräften pro Kindergartengruppe vorsehe. Aufgrund einer unbefristeten Ausnahmegenehmigung sei es weiterhin zulässig, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten zu beschäftigen, sofern nicht ausreichend Erzieherinnen und Erzieher am Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden. In diesem Zusammenhang wurde ausgeführt, dass der Stellenplan bereits im Zuge der Gesetzesumsetzung dahingehend angepasst worden sei, dass sämtliche Stellen im Kita-Bereich als S8a-Stellen ausgewiesen wurden.
Tatsächlich seien viele dieser Stellen derzeit mit pädagogischen Assistenzkräften besetzt, die tariflich nach S3 vergütet würden. Um diesen Mitarbeitenden eine Höhergruppierung zu ermöglichen, sofern sie fachlich in der Lage seien, Erzieheraufgaben zu übernehmen, sei im Februar 2025 eine Qualifizierungsmaßnahme mit anschließendem Test durchgeführt worden. Die Schulung umfasste unter anderem Inhalte wie das Führen von Elterngesprächen sowie die Entwicklungsdokumentation. Mitarbeitende, die den Test erfolgreich absolviert hätten, seien in die Entgeltgruppe S4 höhergruppiert worden. Für neu eingestellte pädagogische Assistenzkräfte gelte diese Qualifizierungsmaßnahme künftig ebenfalls als Voraussetzung für eine entsprechende Höhergruppierung.
Nicht von dieser Regelung betroffen seien die sogenannten Drittkräfte in den Krippengruppen, da es sich hierbei um originäre Sozialassistentenstellen handele. Die unterschiedliche Behandlung habe bei den betroffenen Mitarbeitenden zu Unmut geführt. Vor diesem Hintergrund schlug die Verwaltung im Sinne der Personalgewinnung, Personalbindung und Mitarbeiterzufriedenheit vor, auch diese Drittkraftstellen im Stellenplan von S3 auf S4 anzuheben. Frau Strauß stellt dabei klar, dass es sich daher bei den oben genannten Mitteln nicht um zusätzliche Stellen, sondern ausschließlich um eine Höhergruppierung bestehender Stellen handele.
Des Weiteren wurde angeregt, die Internetpräsenz der Stadt zu überprüfen und zu aktualisieren, da dort Leitungsfunktionen einzelner Kindertagesstätten nicht mehr korrekt dargestellt seien. Die Verwaltung sagte eine Überprüfung zu.
Ferner wurde der Wunsch geäußert, Präsentationen mit neuen Zahlen, Daten und Fakten künftig möglichst vorab zur Verfügung zu stellen, um den Mitgliedern des Gremiums eine angemessene Vorbereitung auf die Sitzungen zu ermöglichen. Frau Strauß hat diesen Wunsch zur kenntnisgenommen und wies dabei darauf hin, dass hierfür keine rechtliche Verpflichtung bestehe, dieses Anliegen aber nachvollziehbar sei.
Abschließend wurde nach einem Termin für den Gesamtelternbeirat gefragt. Frau Strauß teilte mit, dass ein entsprechender Termin derzeit noch nicht feststehe. |
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