Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Es wird ohne Aussprache abgestimmt. Beschluss:
Die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB zu Vorhaben für Vorhaben nach § 31 Absatz 3, § 34 Absatz 3b und die Abweichung nach § 246e BauGB liegt in Zuständigkeit der Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
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