Beschluss:
Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2024 in der mit
der Beschlussvorlage 2025/0748 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt
die Gebührenbedarfsberechnung 2026.
Der bisher gültige Gebührensatz wird beibehalten.