Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Nein. Es sind in Kürze Kontrollen geplant.
Herr Wels hat es auf der Agenda, aber bisher noch nicht geplant. Er wird versuchen sie im Herbst mit in die (hoffentlich geförderte) Pflanzung mit aufzunehmen.
Sind die Ersatzteile eingetroffen? Wann wird der Mikadoturm wieder zur Nutzung freigegeben? Nach erneuter Rückmeldung durch den Hersteller sind die benötigten Originalersatzteile bereits gefertigt und es ist eine Montage für den Februar 2026 geplant.
Das Ing.-Büro SHP hat zwischenzeitlich auf Basis der Wohnorte eines Jahrganges (6-10, 11-18) eine modellhafte Berechnung, ein sogenanntes Schulwegerouting, durchgeführt und der Stadt zur Verfügung gestellt. Dieses wird zur Zeit ausgewertet und mögliche Strecken werden analysiert / begründet. Als nächster Schritt ist eine Abstimmung und ggf. Befahrung der einzelnen Strecken mit Polizei, der jeweiligen Straßenbaubehörde und Verkehrsunternehmen vorgesehen. Ein „Lückenschluss“ bezieht sich dennoch grundsätzlich auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen
Die Möglichkeiten (neu in § 45 Abs. 1 Nr. 7 StVO) hinsichtlich der „Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung“ beziehen sich aus- drücklich nur auf die
Für eine nächtliche Reduzierung von Geschwindigkeiten auf Grundlage des Lärmschutzes haben Gespräche mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ergeben, dass die hierfür erforderliche Zustimmung durch diese Behörde nicht erteilt wird. Aus dortiger Sicht liegen hierfür die erforderlichen Lärmwerte nicht vor.
Bei der fachlichen Beurteilung des zuständigen Ausschusses darüber, in welchem Umfang Räume zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine 3-Zügigkeit umsetzen zu können, ist der Ortsrat nach NKomVG nicht zu beteiligen. Der OR wird informiert und insofern beteiligt, wenn es an die bauliche Umsetzung geht.
Es gibt 2 erste Klassen, allerdings 3 zweite Klassen. Diese 3 Klassen verlassen zum 01.08.2028 die Schule und würden dann räumlich nicht mehr ins Gewicht fallen. Die Zahlen beruhen auf den Meldedaten. Hier kann es aufgrund des Elternwillens immer wieder zu Abweichungen kommen. Herr Bruns wird in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses hierzu Stellung nehmen.
Dies kommt vor, wenn eine Sondernutzungserlaubnis beantragt wurde.
Die Stadt pflanzt im Rahmen der dafür durch den Rat genehmigten Haushaltsmittel nach. Grundsätzlich erfolgt Ersatz der gefällten Bäume im Verhältnis 1:1. Wenn eine größer dimensionierte Nachpflanzung geplant ist, bietet es sich durchaus an, diese durch Fördermittel zu bezuschussen. Der Ortsrat bittet um Information darüber, welche zusätzlichen Pflanzungen am „Von-Rutenberg-Anger“ vorgesehen sind.
Priorisierung der Räumung ist auf der Homepage der Stadt Sehnde einsehbar.
Der Einsatz der unterschiedlichen Mittel wird je nach Situation vom Winterdienst gewählt.
Es wurde nach der Sitzung Kontakt zur Grundstückseigentümerin aufgenommen.
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