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Auszug - Sachstand Prüfung Nachnutzung Räumlichkeiten Achardstraße 2  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.02.2026 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand zur möglichen Nachnutzung der Räumlichkeiten in der Achardstraße 10, die bislang vom Familienwerk Sehnde e. V. genutzt worden waren. Es werde geprüft, ob die Kindertagesstätte Markgrafstraße in diese Räumlichkeiten umziehen könne. Die Innenräume seien grundsätzlich gut geeignet und erfüllten die erforderlichen Flächenvorgaben für eine zweigruppige Einrichtung. Es gebe ausreichend große Gruppenräume, einen Sanitärbereich, Differenzierungsräume sowie Personalräume.

 

Problematisch sei jedoch die Größe des Außengeländes. Dieses sei mit etwa 435 Quadratmetern zu klein, da für eine Einrichtung mit 50 Kindern eine Fläche von etwa 600 Quadratmetern erforderlich sei.

 

Zur Lösung dieses Problems würden verschiedene Varianten geprüft. Eine Möglichkeit bestehe darin, einen Teil der vorhandenen Parkfläche in Außengelände umzuwandeln. Dies würde jedoch den Verlust notwendiger Stellplätze bedeuten, die baurechtlich vorgeschrieben seien.

 

Eine weitere Variante sei die Erweiterung des Außengeländes auf angrenzende städtische Flächen. Diese Lösung würde jedoch zusätzliche bauliche Maßnahmen und Kosten verursachen und sei aus pädagogischer Sicht nicht optimal, da das Außengelände dadurch räumlich getrennt wäre.

 

Als weitere Alternative werde eine Reduzierung der Gruppengröße von derzeit 25 auf künftig 20 Kinder pro Gruppe geprüft. Dadurch würde sich der erforderliche Flächenbedarf reduzieren und gleichzeitig eine qualitative Verbesserung der Betreuung erreicht werden. Da derzeit ausreichend freie Plätze zur Verfügung stünden, könne eine solche Reduzierung umgesetzt werden, ohne bestehende Betreuungsverhältnisse zu gefährden.

 

Parallel dazu würden weitere Prüfungen durchgeführt, unter anderem hinsichtlich möglicher baurechtlicher Anforderungen, notwendiger Umbauten im Sanitärbereich sowie möglicher Kosten. Auch werde geprüft, ob für frühere Fördermaßnahmen Rückzahlungen erforderlich seien, wobei die Verwaltung derzeit davon ausgehe, dass dies voraussichtlich nicht der Fall sein werde.