Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Ortsbürgermeister Choitz trägt den Sachverhalt vor.
Frau König hat mit Schreiben vom 07.01.2026 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat im Ortsrat Ilten aus persönlichen Gründen niederlegt.
Nach § 52 Abs. 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Ortsrat durch Verzicht auf das Mandat. Dieser ist gegenüber dem Bürgermeister schriftlich zu erklären und kann nicht widerrufen werden.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wurde der Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Frau König ist verhindert und lässt sich entschuldigen. Beschluss: Der Ortsrat Ilten stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass das Ortsratsmitglied Manuela König aufgrund ihrer Verzichtserklärung vom 07.01.2026 aus dem Ortsrat Ilten ausgeschieden ist.
Abstimmungsergebnis:
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