Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Bei der Abnahme der Baumaßnahme Friedhofstr., Haimar am 04.06.2024 wurden diverse Mängel festgestellt und zur Beseitigung notiert. Bisher wurden im Herbst '25 lediglich die Bäume und die Blumenzwiebeln gesetzt. Die Parkbuchten sind teilweise nur spärlich begrünt. Die Abfräsung und Erneuerung der Teerdecke im Kreuzungsbereich Friedhofstr. - Papenteich- Zum Kanal, steht immer noch aus. Die Wasserableitung und Versickerung bei Stark- oder Dauerregen auf der Südspitze Friedhofstr- Papenteich ist fast gar nicht gegeben. (Fotos liegen vor)
• Gibt es eine vertragliche Vorgabe für die Beseitigung der Mängel? Die Fristen der Mängelbeseitigung werden im Abnahmeprotokoll festgelegt. • Wird die Einhaltung der Gewährleistungsfrist überwacht und von wem? Die Einhaltung des Zeitraumes für die Gewährleistungspflichten werden vom bauüberwachenden Ing.- Büro und dem Auftraggeber überwacht
• Wann endet die Gewährleistungspflicht?
• Ist evtl. die Maßnahme, ohne Überprüfung, schon abgerechnet? Keine Maßnahme wird ohne Rechnungsprüfung des Auftraggebers bzw. des Rechnungsprüfungsamtes bezahlt
• Wie ist, genau, die weitere Vorgehensweise ? November 2027: Einladung mit Auftragnehmer zur Gewährleistungsabnahme Der Ortsrat möchte eine Einladung zur Gewährleistungsabnahme erhalten, wenn möglich.
Beschluss: Der Ortsrat beantragt den Straßenausbau der Straße "Zum Ritterbusch" vor Eintritt der Winterzeit vor dem Hintergrund der Zuwegung des entstehenden Baugebiets. Abstimmungsergebnis:
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