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Auszug - Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2o15  

 
 
17. Sitzung Rat der Stadt Sehnde
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:10 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
0346/2014/09 Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2o15
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:1-SD-BSM (2007)/0346/2014/09
Federführend:Stab Finanzen und Controlling   
 
Wortprotokoll
Beschluss

rgermeister Lehrke trägt vor, dass der Verwaltungsausschuss empfiehlt den 4. Spiegelstrich „Die Ressourcen für die Pflege von Grünflächen werden auf den Stand des Haushaltsjahres 2014 eingefroren“ zu streichen.

 

Es findet eine Aussprache statt.


 Der Rat beschließt, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie               die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2016 bis 2018               entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Drucksache aufzustellen               ist. Insbesondere handelt es sich dabei um folgende Punkte:

 

 - Grundlage des Eckwertebeschlusses ist die Finanzplanung für 2015 des

Haushaltsplanes 2014. Der ausgewiesene Fehlbetrag ist nicht zu
überschreiten.

 

 - Es werden nur die Investitionen veranschlagt, die bereits im

  Investitionsplan für das Jahr 2015 vorgesehen sind.

 

 - Die Übertragung von Haushaltsresten in das Folgejahr und die Bildung

  von Rückstellungen für beispielsweise Bauunterhaltungsmaßnahmen

  sind soweit wie möglich zu vermeiden.

 

 - Die Ansätze der verbrauchsabhängigen Abgaben sind auf ihre Höhe hin

  zu überprüfen.

 

- Insgesamt soll der ausgewiesene Fehlbetrag des Finanzhaushaltes 2015 nicht überschritten werden.

 

-  Ein Haushaltsausgleich ohne Kreditaufnahme ist auch für die Folgejahre anzustreben.