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Vorlage - BV/2014/0038  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Technische Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014
Bericht der Region Hannover vom 20.01.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
22.07.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Techn. Prüfung Jahresrechnung 2011 bei der Stadt Sehnde
Gutachten 1.3 PB2011

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt folgenden Beschluss:

-          Der Rat nimmt den Bericht über die technische Prüfung der Jahresrechnung 2011 gemäß den §§ 137, 155 NKomVG des Teams Kommunalprüfung der Region Hannover vom 20.01.2014 zur Kenntnis.

-          Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2011 insoweit Entlastung erteilt.

 

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung übergibt den o.g. Bericht einschließlich der von ihr verfassten Stellungnahme zur Kenntnisnahme.

 

Die Technische Prüfung ist abgeschlossen.

 

Der Bericht gem. § 155 ff. NKomVG liegt vor und ist dieser Drucksache beigefügt.

 

Die Verwaltung gibt gemäß der Aufforderung der Region zu den mit Prüfungsbemerkung (PB) versehenen Textziffern (TZ) folgende Stellungnahme ab:

 

PB zu TZ 17:

Die Abrechnung der Außenanlagen erfolgte mit einer zugelassenen Spezialsoftware und nicht mit einer Standardsoftware. Diese Software wurde speziell für diesen Einsatzbereich entwickelt. Dieser Stellungnahme wird deshalb ein entsprechendes Gutachten beigelegt.(siehe Anlage)

 

Damit ist die angewandte Software als vertrauenswürdig einzustufen. Eine tiefergreifende Prüfung ist damit nicht notwendig und auch nicht möglich.

 

In Zukunft sollte aber, um solche Missverständnisse auszuräumen, bei einer Ausschreibung auf eine zugelassene Aufmaßsoftware hingewiesen werden.

 

PB zu TZ 24:

 

Von den in Position 1.3 ausgeschriebenen 3.960 m² Oberboden, die in einer Dicke von 0,20 m abzutragen waren und im Baugebiet zwischengelagert wurden, sollten ursprünglich in Abstimmung mit der Stadt Sehnde lediglich 100 m³ nach Beendigung der Bauarbeiten wieder profilgerecht in die Seitenraumflächen eingearbeitet werden. Die Restmenge in Höhe von (3.960 m² x 0,20 m - 100 m³ = 692 m³) war für den ehemaligem Eigentümer des Plangebietes vorgesehen, der den Boden zur Auffüllung seiner landwirtschaftlich genutzten Flächen übernehmen wollte bzw. sollte den Bürgern Rethmars für den Eigenbedarf zur Verfügung stehen.

 

Zum Abschluss der Maßnahme hat die Firma NN Bau Neitz GmbH dann einen Großteil der über das Baufeld verteilten Oberbodenmieten (557,984 m³) benötigt, um die von den Bautätigkeiten in Mitleidenschaft gezogenen Flächen der künftigen Baugrundstücke herzurichten. Weiterer Oberboden (92,311 m³) wurde zur Auffüllung des Seitenstreifens zwischen dem Radweg und der B 65 nach Fertigstellung der Grabenverrohrung eingebaut (Abrechnung über Stadtwerke Sehnde GmbH). Lediglich die Oberbodenmiete nördlich der Baugrundstücke (nordöstlich des Endes der Planstraße IV) mit rd. 135 m³ verblieb zum Ende für die private Nutzung zur Verfügung gestellt, damit die Herrichtung der Grünflächen zeitnah erfolgen konnte (Außeneingrünung).

 

 

PB zu TZ 25:

 

Die vom Prüfer angefragte Abtragtiefe von 0,45 cm ergibt sich aus dem vor-gesehenen Regelaufbau. Die Planung sah insgesamt 0,95 m vor (Regelaufbau 0,65 m + Unterbauverstärkung 0,30 m). Unter Berücksichtigung des bereits abgetragenen, 0,20 m dicken Oberbodens wurden daher im Leistungs-verzeichnis 3.960 m² x 0,75 m = 2.970 m³ angesetzt. Durch Wertung des Nebenangebotes der Firma NN Bau Neitz GmbH „Bodenverbesserung unter Zugabe von Bindemitteln aus Kalk-Zement-Gemisch“ wurde der zusätzliche Bodenaushub für die Unterbauverstärkung nicht erforderlich, die Aushubmenge somit auf 0,65 m - 0,20 m = 0,45 m reduziert (3.960 m² x 0,45 m = 1.782 m³). Die tatsächliche Abrechnungsmenge in Höhe von 1.726,628 m³ setzt sich somit aus der aufgemessenen Fläche der Position 1.3 (Aushub erfolgte auf voller Parzellenbreite) und der neuen Regeltiefe nach Wertung des Nebenangebotes zusammen.

 

 

PB zu TZ 26:

 

Die Erfordernis der Position 1.12a als Zusatzposition ergab sich aus dem Materialnachweis, der insgesamt 393,811 t Mehreinbau auswies. Auf ein Nachtragsangebot wurde verzichtet, die Kalkulation des neuen Einheitspreises zur Prüfung der Schlussrechnung angefordert und vorgelegt. Der Mehreinbau wurde erforderlich, da die Kunststoffschächte der Schmutzwasserhauptleitungen, die bereits auf die Endausbauhöhe gefertigt wurden, großflächig anzurampen waren. Auch die Herstellung der Baustraße im Bereich des Tiefpunktes unmittelbar vor der Einmündung in die B 65 musste leicht überhöht erfolgen, damit ein Anschluss der beiden Straßenabläufe möglich war. 393,811 t ergeben unter Zugrundelegung der Gesamtfläche von 4.009,958 m² eine mittlere Mehrdicke in Höhe von 4 cm. Die daraus resultierenden 9.451,62 EUR Mehrkosten werden beim Straßenendausbau wieder eingespart, da der dort vorgesehene Profilausgleich vor dem Verlegen des Pflasters entsprechend geringer ausfällt. Ein Verschieben der Mehrmengen von unten nach oben war in diesem Fall möglich, da die obere Lage der Frostschutzschicht zur Erzielung einer ausreichenden Tragfähigkeit bereits mit höherwertigem Material aufgebaut wurde.

 

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Auftragssumme in Höhe von 173.376,60 EUR bei der Abrechnung um knapp 15.000,00 EUR unterschritten wurde (Schlussrechnung Firma NN Bau Neitz GmbH: 158.819,68 EUR). Ein Teil der Einsparung resultiert aus dem zunächst nicht durchgeführten Rückbau der „Ringstraße“ im südlichen Abschnitt. Im Übrigen stimmen die Massen der relevanten Positionen aus Leistungsverzeichnis und Abrechnung gut überein, ein wirtschaftlicher Schaden aus dem mehreingebauten Mineralgemisch kann im Hinblick auf den bevorstehenden Endausbau des Baugebietes ausgeschlossen werden.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein: X

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

-Bericht über die Technische Prüfung 2011

-Kopie Gutachten Prisma Digital

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Techn. Prüfung Jahresrechnung 2011 bei der Stadt Sehnde (91 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Gutachten 1.3 PB2011 (3257 KB)