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Vorlage - 2015/0220  

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Finanzen und Controlling   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
14.07.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.07.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Nachtragshaushalt 2015

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, 

    den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für 

    das Haushaltsjahr 2015 in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Problematik zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden sowie der zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen die durch den Brand an der KGS Sehnde notwendig sind, ist die Aufstellung einer 1. Nachtragssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 erforderlich. Von daher wird als Anlage zu dieser Beschlussvorlage nun der 1. Nachtrag für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 115 NKomVG vorgelegt. Hierbei handelt es sich um einen maßnahmenbezogenen Nachtrag, der ausschließlich der Asylbewerberunterbringung und – betreuung und der Maßnahmen an der KGS dient.

 

Mit der Beschlussvorlage Nr. BV/2015/0168 hat der Rat am 19.03.2015 die Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Stadtgebiet Sehnde beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses ist auch, dass die erforderliche Finanzierung in einem Nachtragshaushaltsplan dargestellt wird.

 

Unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage Nr. BV/2015/0261 wird vorgeschlagen, das sogenannte „AVACON-Gelände“ zu erwerben um auch dort eine Asylbewerberunterkunft einzurichten. Die notwendigen Umbauarbeiten sind für 2015 noch nicht vorgesehen. Die entsprechenden Mittel für den Umbau wären im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zu den einzelnen Gebäuden und zur jeweiligen Nutzung wird auf die genannte Beschlussvorlage verwiesen.

 

Zusätzlich ist beabsichtigt, die Räume des Bundessortenamtes in Rethmar schrittweise von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben anzumieten, um dort Asylbewerber unterzubringen. Das erste Gebäude wurde bereits zum 15.6.2015 übernommen. Das zweite Gebäude folgt im September 2015 und das dritte und letzte Gebäude Anfang des Jahres 2016. Der Mietvertrag sieht vor, dass die Liegenschaft mietzinsfrei gemietet werden kann, sofern in den Gebäuden Asylbewerber untergebracht werden. Lediglich die Betriebskosten und notwendige Umbaumaßnahmen sind vom Mieter zu begleichen. Die notwendigen Betriebskostenzahlungen sind bereits in den Mietaufwendungen geplant. Für die notwendigen Umbaumaßnahmen in den Gebäuden sind 361.800 € geplant. Zusätzlich werden für die Herrichtung der Wohnung über dem Sportheim Höver 30.000 € benötigt.

 

Weiterhin sind die Deckungsmittel für die vom Rat am 30.04.2015 beschlossenen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Beschlussvorlage Nr. BV/201/0195 zur Verfügung zu stellen.

 

Auch die Ansätze des Produktes 313000 – Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz – sind bedarfsgerecht anzupassen. So erhöhen sich die Sach- und sonstigen Leistungen, die Geldleistungen etc. von 100.000 € auf nunmehr 300.000 €. Diese Mehraufwendungen werden jedoch durch Mehrerträge in Form von Erstattungen der Region Hannover in voller Höhe gedeckt.

 

In der KGS werden bedingt durch den Brand am 5.3.2015 Sanierungsarbeiten durchgeführt. Dabei sollen in den Räumlichkeiten im Obergeschoss des O-Traktes nicht der Zustand vor dem Brand, sondern ein verbesserter Zustand hergestellt werden. Die Kosten hierfür werden nur in Teilen von der Versicherung übernommen. Jedoch ist es wirtschaftlich günstiger die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Brandsanierung durchzuführen, als die Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt separat durchzuführen. Es handelt sich hierbei um die Fenster, Innentüren, Bodenbeläge und Deckenverkleidung. Weiterhin wird für den Zeitraum der Sanierung ein Ausweichquartier für die betroffenen Klassen benötigt. Hierfür werden Container vorgesehen. Im Gegenzug werden andere Maßnahmen z.B. Sanierung der Sanitäranlagen Turnhalle Feldstraße I verschoben und in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt. Hier werden 386.000 € eingespart. Für das Ausweichquartier (305.000 voraussichtlich inkl. Teilabtrag Wall) und die Mehrkosten der Sanierung (1.396.300 €) werden 1.315.300 € zusätzlich benötigt.

 

Die einzelnen beabsichtigten Maßnahmen werden in der Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung am 14.07.2015 vorgestellt und ausführlich erläutert.

 

Auf Grund dieser veranschlagten Mehraufwendungen, Mehrerträge, Mehrauszahlungen sowie Mehreinzahlungen stellt sich der 1. Nachtragshaushalt 2015 wie folgt dar:

 

1. Ergebnishaushalt

 

 Ordentliche Erträge     37.956.400 €

 Ordentliche Aufwendungen    40.938.200 €

 

 Ergibt einen Haushaltsfehlbetrag von      2.981.800 €

 

Der Haushaltsfehlbetrag erhöht sich damit von bisher 1.272.800 € um 1.709.000 € auf nun 2.981.800 €

 

2. Finanzhaushalt

 

 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit   35.480.300 € 

 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit  36.805.700 €

 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit     1.325.400 €

 

 Einzahlungen für Investitionstätigkeit      1.497.400 €

 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit    8.104.800 €

 Saldo aus Investitionstätigkeit     6.607.400 €

 

 

 

 

Bedingt durch den Saldo aus Mehrauszahlungen und Mehreinzahlungen  erhöht sich die bisher vorgesehene Kreditaufnahme von 1.441.100 € um 2.416.000 € auf nun 3.857.100 €. Hierdurch entsteht eine Genehmigungspflicht der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 durch die Kommunalaufsichtsbehörde, die nach Beschlussfassung kurzfristig beantragt wird.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem angepassten Ergebnis- und Finanzhaushalt mit den entsprechend betroffenen Produkten ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Aufwendungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Auszahlungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

 

 


Anlage/n:

1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Nachtragshaushalt 2015 (648 KB)    
Stammbaum:
2015/0220   1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015   Stab Finanzen und Controlling   Beschlussvorlage
2015/0220-1   1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015   Stab Finanzen und Controlling   Beschlussvorlage