Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0249  

 
 
Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 "Gretenberger Straße / Ladeholz-Straße" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
06.07.2015 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
15.07.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.07.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
301-4 Karte-Auszug_A3q_mGB
301-4 Karte-B-Plan-Auszug_A3q_mBG

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholz-Straße“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung ist  aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Auf den Flächen im Bereich Stettiner Weg im Norden, Gretenberger Straße im Osten, Marienburger Straße im Süden und Elbinger Straße im Westen soll eine Nachverdichtung der Bebauung erfolgen bzw. alte Gebäude durch neue Gebäude ersetzt werden. Im Osten, Norden und Westen sind für diesen Bereich Baulinien festgesetzt worden, während im Süden eine Baugrenze festgesetzt wurde. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans sollen die Baulinien durch Baugrenzen ersetzt und überprüft werden, inwieweit die Abstände der künftigen Baugrenzen zu den Straßen verringert werden können bzw. angepasst werden können. Zurzeit betragen die Abstände zur Straße 2,5 m  im Norden,  7,0 -7,5 m  im Osten,  4,5 m  im Süden und  4,0 m  im Westen. Aufgrund der Baulinien und der Abstände zu den Straßen sind eine Nachverdichtung und der Neubau größerer Gebäude nicht möglich, da neue Gebäude nicht mit ausreichendem Abstand zu den vorhandenen Gebäuden errichtet werden können.

 

Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

38.736,50 €

3.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

38.763,50 €

3.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholz-Straße“ mit Geltungsbereich der 4. Änderung

Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholz-Straße“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 301-4 Karte-Auszug_A3q_mGB (526 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 301-4 Karte-B-Plan-Auszug_A3q_mBG (1708 KB)