Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 105.000 € im Produkt 12600 „Brandschutz“ bei der INV12.082 „Löschfahrzeug (LF10) Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen“. Deckungsmittel stehen durch Minderauszahlungen im Produkt 12600 „Brandschutz“ bei den Investitionen INV13.072 „Digitale Funkgeräte“ und INV12.083 „Löschfahrzeug Ortswehr Bolzum“ zur Verfügung.
Sachverhalt:Im Haushaltsplan für das Jahr 2014 wurde für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs-Wasser (TSF-W) der Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen der Betrag in Höhe von 130.000 € veranschlagt, der durch die Bildung von Haushaltsresten in das Haushaltsjahr 2015 übertragen wurde. Grundlage für die Beschaffung war der damals gültige Brandschutzsbedarfsplan von 2006 (DS 701/2006). Dieser sah für die Ortsfeuerwehr bereits für das Jahr 2012 ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) vor.
Am 19.02.2015 beschloss der Rat der Stadt Sehnde den Feuerwehrbedarfsplan 2014 (BV 2014/0052-4). In der Soll/Ist-Beschreibung der erforderlichen Fahrzeugbeschaffung für die Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen ist nach den Ermittlungen der Risiken nunmehr die Erforderlichkeit für ein größeres Fahrzeug, nämlich ein Löschfahrzeug (LF 10), festgestellt worden.
Diese Beschlussfassung in dieser Form war zum Zeitpunkt der Beantragung der Haushaltsmittel für das Fahrzeug nicht vorhersehbar und konnten daher nicht in entsprechender Höhe im Haushaltsplan 2015 veranschlagt werden.
Das alte Fahrzeug (LF 8) der Ortfeuerwehr wurde 1986 gebaut. Eine größere Reparatur ist nicht mehr wirtschaftlich.
Deshalb ist es erforderlich, das LF 10 für die Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen jetzt zu beschaffen. Die Gesamtkosten für dieses Fahrzeug betragen 235.000 €. Von daher ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 105.000 € zur Verfügung zu stellen. Deckungsmittel stehen durch Minderauszahlungen bei den Investitionen INV.13.072 „Digitale Funkgeräte“ in Höhe von 33.000 € und der INV12.083 „Löschfahrzeug Ortsfeuerwehr Bolzum“ in Höhe von 72.000 € zur Verfügung. Der Feuerwehrbedarfsplan sieht für die Ortsfeuerwehr Bolzum statt des im Haushaltsplan veranschlagten LF 10 ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) vor. .
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||