Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0288-1  

 
 
Betreff: Grünflächenkataster der Stadt Sehnde

- Operative Steuerung der Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0288
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 BV_0288-1
Anlage 2 BV_0288-1

Beschlussvorschlag:

a)      Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt, den Beschluss zu      

       d) zu fassen.

b)      Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,

       den Beschluss zu d) zu fassen.

c)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen

d)      Der Rat nimmt die Beschlussvorlage mit Anlagen zum Grünflächenkataster zur Kenntnis

       und beschließt:

 

1. Das Grünflächenkataster entsprechend der derzeitigen Datenlage ist die Arbeitsgrundlage für das Personalmanagement beim Baubetriebshof. Die Qualität und der Umfang (Pflegestandards aus dem Grünflächenkataster) der Arbeiten sind so zu leisten, dass die Vorgaben des Grünflächenkatasters einzuhalten sind.

 

2. Entsprechend der derzeitigen Datenlage des Grünflächenkatasters (Stand: 31.10.2015) sind 12,5 Stellen für die Grünpflege erforderlich. Das Personal ist ausschließlich für die Erledigung der Aufgaben des Grünflächenkatasters einzusetzen.

 

3. Am Ende eines Kalenderjahres ist dem Rat durch den verantwortlichen Dienstleister Baubetriebshof ein Leistungsbericht vorzulegen

 

 


Sachverhalt:

Die ermittelten Daten für den derzeitigen Bestand und die Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen dienen als Grundlage für die zukünftige und kontinuierliche Weiterbearbeitung in dieser Thematik. Es ist jetzt zu besprechen und zu beschließen, wie grundsätzlich mit den öffentlichen Grünflächen umgegangen werden soll, welche stadtweit gültigen Standards in 2016 für die Grünpflege angewendet werden sollen. Die Abstimmungen im Detail, in den einzelnen Ortschaften, finden dann in 2016 zusammen mit den Ortsräten statt (im Rahmen der vorgegeben Ressourcen). Der Bestand an öffentlichen Grünflächen ist nicht abschließend sondern es ist ein fließender Prozess, weil immer mal wieder Veränderungen im Zu- und Abgang von Flächen vorkommen. Jährlich wird eine Kontrolle und Evaluierung stattfinden, daraus ergeben sich möglicherwiese Anpassungen in den Standards und/oder in den Ressourcen.

 

Ergebnisse der Beratung vom 24.09.2015

In der gemeinsamen Sitzung der Fachbereichsausschüsse 1 und 4 am 24.09.2015 wurde der Sachstand zur BV 0288 allgemein erläutert und beraten. Es ergaben sich Fragestellungen zu sachlichen Ungenauigkeiten sowie weiterer Klärungsbedarf, so dass die Beschlussempfehlung vertagt wurde. Einige Aspekte sollen deutlicher herausgearbeitet werden. Mit dem hier vorliegenden 1. Nachtrag wird der Sachverhalt  klargestellt.

 

1. Als aktueller Stand für die Betrachtung der Datenlage des Grünflächenkataster (= GFK) ist nunmehr der 31.10.2015 (vormals 31.07.2015) herangezogen worden. Dabei sind folgende Veränderungen berücksichtigt worden:

-Abbau aller Spielgeräte auf 6 Spielplätzen (Sehnde, Bolzum und Höver, so wie in der BV zum Spielplatzkonzept beschrieben)

-Aufbau von Outdoor-Fitnessgeräten in Sehnde und Ilten im Spätsommer 2015

-Neuanlage des Außengeländes der Kita/Krippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten

Im weiteren Verlauf dieses Textes wird auf den veränderten Aufwand und auf die Flächenveränderung eingegangen.

 

2. Der Beschlussvorschlag zu Nr. 1 ist ergänzt worden um „entsprechend der derzeitigen Datenlage (in fett dargestellt). Beim Vorschlag Nr. 2 wurde das Datum des Sachstandes aktualisiert.

 

3. In der BV0288 und in der Präsentation zum Sachverhalt am 24.09.2015 wurden unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet: Straßenbegleitgrün – Gemeindestraßen. Die Systematik in der Datenbank wich ab von der Systematik der Kostenstellen / Produkte im Haushalt. Hier wurde eine Korrektur vorgenommen, eine Überprüfung der Flächengrößen wurde durchgeführt.

 

4. Die indifferente Darstellung der Gebäude und Flächen, die im Fachdienst 2.3 verwaltet werden, wurde überarbeitet und an den Status quo angepasst. Im weiteren Verlauf dieses Textes wird auf den veränderten Aufwand und auf die Flächenveränderung eingegangen.

 

5. Beim Arbeitsschritt „Rasen mähen“  wurden für die relevanten Flächen die Werte konkretisiert und für das Stadtgebiet einheitlich dargestellt.

 

 

Baubetriebshof – Verteilung der Mitarbeiter auf die „Daueraufträge“

Wie schon in der BV 0288 ausgeführt wurde, erledigen die Mitarbeiter des BBH neben der eigentlichen Tätigkeit auch andere, sehr unterschiedliche Tätigkeiten. Seit langem und auch derzeit ist es Usus, die Mitarbeiter bei Bedarf spontan in anderen Bereichen einzusetzen, wenn eine entsprechende Dringlichkeit vorliegt (spontaner Auftrag aus der Verwaltung). So können die eigentlichen „Daueraufträge“ der gärtnerischen Belange nicht vollständig abgearbeitet werden, weil Unterbrechungen den Arbeitsablauf behindern (im Durchschnitt rd. 20% p.a.). So gibt es beispielsweise den Transport von Wahlunterlagen, Transport von Möbeln, unterstützende Tätigkeiten in Schulen und Kitas, handwerkliche Tätigkeiten in kommunalen Liegenschaften oder Vertretung für Hausmeistertätigkeiten, so dass die Mitarbeiter der grünen Kolonne aus dem Pflegerhythmus ihrer Flächen herausgenommen werden (bei Unterbrechung des Pflegeintervalls erhöht sich der folgende Arbeitsschritt überproportional). Neben der zahlenmäßig großen Gruppe der Gärtner gibt es jeweils eine kleinere Gruppe für die Straßenunterhaltung und für die Straßenreinigung und es besteht die Gruppe der Maschinisten und Verwaltungskräfte auf dem Bauhof. Hinzu kommt, dass einige der größeren Maschinen von mehreren Gruppen benötigt werden (so z.B. der Lkw mit Greifarm), so dass über das Jahr hinweg eine zeitliche Zuordnung der Maschinen zu einer jeweiligen Gruppe erfolgt (z.B.: der Lkw wird in den Sommermonaten für die Straßenunterhaltung benötigt und entsprechend umgebaut, damit steht er der Grünkolonne für etwaige Arbeiten gar nicht zur Verfügung).

 

 

 

Mitarbeiter bis 31.12.2015: für Grünpflege    8,55 AK

Mitarbeiter ab  01.01.2016: für Grünpflege   12,5 AK

 

Mitarbeiter bis 31.12.2015: für Straßenreinigung, Straßenunterhaltung, allg. Verwaltung BBH / Werkstatt, Friedhof, Gebäude u. Liegenschaften              18,75 AK

Mitarbeiter ab 1.1.2016: für Straßenreinigung, Straßenunterhaltung, allg. Verwaltung BBH / Werkstatt, Friedhof, Gebäude u. Liegenschaften              14,8 AK

Laut Stellenplan stehen 27,3 Arbeitskräfte zur Verfügung.

 

Hinzu kommt auch, dass der Leistungsumfang von gärtnerischen Tätigkeiten üblicherweise im Verlauf eines Jahres nicht konstant gleich hoch ist, sondern, dass es Zeiten mit höherem und Zeiten mit niedrigerem Aufwand gibt. Wenn dann in Zeiten mit höherem Aufwand und stärkerem Pflanzenwachstum auch noch Ausfälle hinzukommen, dann ist die Vernachlässigung der Pflege auf den Flächen überhaupt nicht  (oder nur mit überproportionalem Einsatz) wieder aufzuholen. Es muss daher zukünftiges Ziel sein, den Dauerauftrag für die gärtnerischen Tätigkeiten konstant und ohne Störungen und Unterbrechungen ablaufen zu lassen.

 

 

Datenlage des Grünflächenkatasters zum 31.10.2015

Außenanlagen bei Kitas:

Zum 31.07.2015 wurden 14.310 m² mit rd. 890 Stunden Aufwand unterhalten. Im Herbst 2015 wurden die Außenanlagen zur neuen Kita in der Hugo-Remmert-Straße fertig gestellt. Mit dieser hinzukommenden Außenanlage erhöht sich die Gesamtsumme der Kita-Außenanlagen auf 15.322 m², dies entspricht einem flächenmäßigen Zugang von 7%. Der Zeitaufwand für die Pflege erhöht sich um rd. 10% auf rd. 984 Stunden pro Jahr.

 

Einrichtung

Fläche in m²

Aufwand in Std.

Std. / m²

Kita Ladeholzstraße

1.793,00

145,28

0,081

Kita Wilh.-Henze-Weg

1.149,00

129,77

0,113

Kita Hannah-Arendt-Str.

1.091,00

56,68

0,052

Kita Bolzum

1.329,00

93,68

0,070

Kita Höver

1.105,00

96,10

0,087

Kita Berliner Straße

2.541,00

136,66

0,054

Kita Müllingen

62,50

10,40

0,166

Kita Rethmar

1.105,00

78,64

0,071

Kita Im Bosenkamp

1.218,50

66,40

0,054

Kita Wehmingen

604,00

57,73

0,096

Bonhoefferhaus JFH

1.181,00

8,32

0,007

Kita Hugo-Remmert-Str.

* 1.012,00

91,24

 0,090

private Kitas

631,00

1,71

0,003

Skateranlage

500,00

11,22

0,022

Summe

15.322,00

983,83

 

Tabelle 1: Flächen und Aufwand für Kita’s und Jugendeinrichtungen

*Anmerkung: Kita Hugo-Remmert-Straße wurde neu erstellt und erhöht damit den Aufwand und die Gesamtfläche

 

 

Außenanlagen bei Schulen und Turnhallen:

Eine Überprüfung und Anpassung der Datenlage wurde vorgenommen. Zum 31.07.2015 wurden 34.494 m² mit rd. 1735 Stunden Aufwand unterhalten. Nach der Überprüfung bzw. Differenzierung der Situation in Höver und Rethmar erhöht sich die Gesamtsumme der Außenanlagen um 403 m² auf 34897 m². Der Zeitaufwand für die Pflege erhöht sich um 8,5 Std. auf rd. 1743 Stunden pro Jahr.

 

Einrichtung

Fläche in m²

Aufwand in Std.

Std. / m²

GS Ilten

1.961,00

172,90

0,088

Turnhalle Ilten

420,00

11,62

0,027

GS Rethmar

1.452,00

55,58

0,038

Turnhalle Rethmar*

245,00

6,50

0,026

GS Breite Straße

2.661,00

162,39

0,061

Turnhalle Breite Straße

1.674,00

296,02

0,177

GS Astrid-Lindgren

5.706,00

364,41

0,064

KGS

11.731,00

143,90

0,012

Turnhalle Waldstraße

435,00

20,75

0,048

Turnhalle Feldstraße

4.298,00

184,76

0,043

GS Höver mit Turnhalle

3.776,00

323,40

0,086

Hallenbad Höver

538,00

1,40

0,003

Summe

34.897,00

1.743,63

 

Tabelle 2: Flächen und Aufwand für Schulen, Turnhallen und Bäder

*Anmerkung: die Begrünung der Parkplätze und des Vorfeldes an der Turnhalle werden dem Produkt Gemeindestraßen zugerechnet; der hier dargestellte Anteil bezieht sich auf Sprunggrube und Anlaufbahn; übrige Flächen werden vom MTV Rethmar gepflegt

 

 

Flächen für Kinderspielplätze und Outdoor-Fitness-Anlagen:

im Spätsommer 2015 wurden auf 6 Spielplätzen Geräte abgebaut, der Aufwand verringert sich damit um rd. 76 Stunden. Die Flächengrößen bleiben bestehen, da bisher keine Fläche veräußert wurde. Für die Outdoor-Fitness-Geräte in Ilten wurden auf Flächen, die bisher den Spielplatzflächen nicht zugeordnet waren, 50 m² wassergebundene Decke neu erstellt und erhöhen damit die Gesamtfläche auf 72.062 m². Der Aufwand für die Kontrolle und Wartung der neuen Geräte beträgt rd. 13 Stunden pro Jahr. Insgesamt wurde damit rechnerisch der Aufwand bei den öffentlichen Spielplätzen um 63 Stunden reduziert, so dass sich zukünftig ein Bedarf an 3649,15 Std. ergeben würde. Gemäß der BV zum Spielplatzkonzept soll der mit Stand 31.07.2015 festgestellte Bedarf von 3.713 Stunden für Spielplätze weiterhin aufgewendet werden, um die Spielplätze insgesamt qualitativ aufzuwerten.

 

 

Produkt Gemeindestraßen:

hier sind sowohl die Beete in den Straßen als auch die direkt angrenzenden Rasen-, Gräser-, Wiesen- und Gehölzstreifen (teisl innerorts, teils außerorts) einbezogen (= sog. Straßenbegleitgrün). Hinzu kommen auch Plätze (Marktplatz, Kapellenplätze) und Wege in der Feldmark im städtischen Eigentum.

 

 

Pflegeintervalle im Grünflächenkataster – künftige Vorgehensweise

In der Datenbank sind 747 Objekte erfasst worden (Stand 31.10.2015), die sich in rd. 5000 Einzelflächen aufteilen. Die Einzelflächen des Straßenbegleitgrüns wurden nicht Beet weise erfasst, sondern in Straßeneinheiten jeweils als ein Objekt zusammengefasst. Bei der Dateneingabe wurden die realen Flächengrößen der Objekte ermittelt, ihre Ausstattung (Bäume, Rasen, Spielgeräte, Abfall usw.) und jeweils eine mittlere Bearbeitungszeit (Zeit pro Fläche) mit einem Pflegeintervall wurden hinterlegt. Die vorhandenen Ressourcen Personal und Maschine sind die Basis für die Bearbeitung der erfassten Flächen und der definierten Qualität (Pflegestandards, Häufigkeit). Es können die Ressourcen benannt werden, die benötigt werden, um einen definierten Pflegestandard zu erreichen. Für die Grünpflege wurde produkt- bzw. einrichtungsweise das Verhältnis der Stunden zu den Flächen ermittelt (vgl. Anlage 1). So wurden Bereiche identifiziert, die einen (im Verhältnis) kleineren Flächenanteil haben aber einen höheren Zeiteinsatz zur Pflege benötigen. Insgesamt wurde festgestellt, dass die Pflege der Sand- und Rasenspielbereiche in den Kitas, in den Schulen und auf den öffentlichen Spielplätzen einen hohen Aufwand nach sich ziehen. Es gibt einerseits Pflegeschritte und –intervalle, an deren Häufigkeit aufgrund von Vorschriften oder Anweisungen keine Veränderungsmöglichkeit besteht, andererseits gibt es Grünbereiche, deren Pflegerhythmus selbst definiert werden kann. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird zukünftig deutlich eingeschränkt werden, so dass hier ggf. Korrekturen vorzunehmen sind.

 

Die Pflegehäufigkeiten des Grünflächenkatasters sind so zugeschnitten, dass zum einen die Benutzbarkeit der Flächen sichergestellt ist und dass zum anderen den optischen Anforderungen entsprochen wird und dass die errechneten 12,5 Arbeitskräfte das Pensum in einem Jahr mit normaler und durchschnittlicher Witterung und mit einem durchschnittlichen Wachstum der Pflanzen und Gehölze absolvieren können. Im Rahmen der hinterlegten Pflegeintervalle (und der üblichen Urlaubstage und durchschnittlich ermittelten Fehltagen) können die 12,5 Mitarbeiter des BBH die stadtweite Pflege dann erfolgreich absolvieren, wenn sie ausschließlich in ihren Bereichen eingesetzt werden. Sobald der Einsatz außerplanmäßig geschieht, fehlen nicht nur die Arbeitsstunden im eigentlichen Produkt, sondern die danach zu leistende Pflege des Grüns erhöht sich überproportional und die Arbeit kann pflegetechnisch und gärtnerisch nicht mehr korrekt erfolgen. Wenn der Rasen, die Pflanzen und die Gehölze stärker wachsen, dann ist unbedingt eine daran angepasste Pflege zu gewährleisten.

 

Das Konzept, Flächen mit gleichen Nutzungsarten definierte Pflegestandards zuzuweisen, hat sich grundsätzlich bewährt, es ist jedoch nicht überall konsequent angewendet worden. Ein im Grünflächenkataster definierter Standard (z.B. Rasenflächen 7 x mähen an Straßen innerorts) muss zukünftig in allen Ortschaften des Stadtgebietes gleich praktiziert werden. Die Standards sind für durchschnittliche Witterungen und ein normales, durchschnittliches Pflanzenwachstum im Jahresverlauf definiert worden und beziehen sich auf Betrachtungen im langjährigen Mittel. Abweichungen, also sehr warme und trockene und sehr feuchte Wetterlagen (und dementsprechend ein geringeres oder ein vermehrtes Pflanzenwachstum) bedingen kurzfristig eine entsprechende Anpassung der Pflegeintervalle.

 

Der Management-Kreislauf, als Anlage 2 beigefügt, verdeutlicht, wie eine Kontrolle und Überprüfung der Standards zukünftig stattfinden wird: Planung/Zielentwicklung Organisation/Konzept zur Zielerreichung Durchführung/Programme-Produkte-Projekte Kontrolle/Analyse der Zielerreichung. So kann evaluiert werden, ob es eine Übereinstimmung oder eine Abweichung der Ressourcen mit der Unterhaltung der öffentlichen Grün- und Freiflächen gibt. Die ermittelten Daten für den derzeitigen Bestand und die Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen dienen als Grundlage für die zukünftige und kontinuierliche Weiterbearbeitung in dieser Thematik. Es ist jetzt zu besprechen und zu beschließen, wie grundsätzlich mit den öffentlichen Grünflächen umgegangen werden soll.

 

Die Abstimmungen im Detail finden dann in 2016 zusammen mit den Ortsräten statt. Die Bestandserhebung der öffentlichen Grünflächen ist nicht abschließend, sondern es ist ein fließender Prozess, weil immer mal wieder Veränderungen im Zu- und Abgang von Flächen vorkommen. Jährlich wird eine Kontrolle und Evaluierung stattfinden, daraus ergeben sich möglicherwiese Anpassungen in den Standards und/oder in den Ressourcen. Es ist gemeinsam mit jedem Ortsrat zu überlegen, ob und wie ggf. ein Teil der öffentlichkeitswirksamen Flächen zu verändern ist oder ob die Möglichkeit besteht, Pflegevereinbarungen mit Privaten oder Vereinigungen zur Verschönerung des Ortsbildes zu treffen, die dann über den allgemein definierten Standard hinausgehen.

 

Für die am häufigsten vorkommenden und das optische Erscheinungsbild am meisten  prägenden Arbeitsschritte „Rasen mähen“ und „Rückschnitt Gehölze“ werden für die verschiedenen Flächenarten die Pflegeintervalle dargestellt. Der Arbeitsschritt „Rasen mähen“ variiert je nach Produkt / Einrichtung zwischen 1 x jährlich (auf Kompensationsflächen und/oder im Außenbereich) und 10 x jährlich (z.B. in Schulen, Kitas und auf den Spielplätzen). Der Arbeitsschritt „Gehölze schneiden“ wird unterschiedlich eingesetzt: von alle 5 Jahre (in Teilabschnitten) bis 1 x jährlich; hier ist entscheidend, ob es sich um Gehölze im Außenbereich ohne Verkehrssicherungspflichten handelt oder ob es sich um Straßenbegleitgrün an einer vielbefahrenen Straße handelt. Mit diesen Standards wird ab 2016 in der Grünkolonne beim Baubetriebshof gearbeitet, diese Standards werden zukünftig kontrolliert und evaluiert.

 

 

Flächenart

 

Rasen mähen

Rückschnitt Sträucher

Rückschnitt

 

 

 

in der Fläche

Randgehölze

Kinderspielplätze

10 x / a

1 x / a

alle 2 – 3 Jahre

Feuerwehr

 

10 x / a

alle 1 - 3 Jahre

alle 2 - 3 Jahre

Schulen

 

10 x / a

alle 1 - 3 Jahre

alle 2 - 3 Jahre

Sportanlagen

10 x / a

alle 1 - 3 Jahre

alle 2 - 3 Jahre

Waldbad

 

10 x / a

alle 1 - 3 Jahre

alle 2 - 3 Jahre

Kitas

 

10 x / a

1 x / a

alle 2 - 3 Jahre

Straßen:

 

 

 

 

a) Rasenbeete mit Bord, innerorts

7 x / a

n.v.

n.v.

b) Strauchbeete bis 80 cm, innerorts

n.v.

1 x / a

n.v.

c) Seitenraum Gras, außerorts

4 x / a

n.v.

n.v.

d) größere Gehölze, außerorts

n.v.

alle 1 - 3 Jahre

n.v.

Schützenplätze

10 x / a

alle 1 - 3 Jahre

alle 5 Jahre

Öffentliche Grünflächen

 

7 x  a

alle 1 - 3 Jahre

alle 5 Jahre

Kompensationsflächen*

 

1 - 2 x / a

je nach Vorgabe

je nach Vorgabe

Tabelle 4: zukünftige Pflegeintervalle bei unterschiedlichen Flächenarten

 

*Anmerkung: Die Mahd der Kompensationsflächen erfolgt –je nach Festlegung im B-Plan- 1x oder 2 x jährlich. Befinden sich Kompensationsflächen innerhalb von Grünzügen mit  Wegen, dann wird beidseitig des Weges in einer Breite des Mähers die Fläche 7 x pro Jahr gemäht (= 1 x pro Monat in der Vegetationsperiode) und etwas kürzer gehalten, die übrigen Flächen entwickeln sich dann im Sinne der naturschutzrechtlichen Vorgaben und  die Mahd erfolgt in der im B-Plan festgesetzten Häufigkeit.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

1 – Datenerfassung der relevanten Einrichtungen zum 31.10.2015 – Übersicht von Flächen und Aufwand und Quotient Std. / m²

2 – Management-Kreislauf zum Grünflächenkataster

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 BV_0288-1 (101 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 BV_0288-1 (71 KB)    
Stammbaum:
2015/0288   Grünflächenkataster der Stadt Sehnde - Operative Steuerung der Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2015/0288-1   Grünflächenkataster der Stadt Sehnde - Operative Steuerung der Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage