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Vorlage - 2016/0480  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 319 "Wohnpark Keramische Hütte" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
08.08.2016 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
09.08.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
319Wohnpark Keramische Hütte_Plan-Entwurf_28-07-2016
319Wohnpark Keramische Hütte_Begründung-Entwurf_28-07-2016
319WohnparkKeramische Hütte_Schalltechnische Untersuchung_mAnlagen
319Wohnpark Keramische Hütte_Gutachten-Altlastuntersuchung
319Wohnpark Keramische Hütte_Altlastverdachtsflächen-Probenpunkteplan

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1. Aufhebungsbeschluss für einen Teilbereich

 

Die Flächen der Flurstücke 185/10 und 190/3 der Flur 4 Gemarkung Sehnde werden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ herausgenommen. Für diese Flächen wird der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.08.2013 aufgehoben.

 

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319Wohnpark Keramische Hüttemit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 319 Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlicher Bauvorschrift ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 319Wohnpark Keramische Hütte“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 15.08.2013 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 02.09.2013 bis einschließlich 20.09.2013. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 319Wohnpark Keramische Hütte“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt, da die Voraussetzungen gegeben sind:

Begründung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB

Der Bebauungsplan Nr. 319Wohnpark Keramische Hütte“ kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da die in § 13a BauGB definierten Voraussetzungen erfüllt sind:

Der Geltungsbereich umfasst eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von ca. 9.920 m² und damit weniger als 20.000 Quadratmetern (§ 13a  Abs. 1  BauGB);

die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet (§ 13a  Abs. 1 BauGB);

es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG) (§ 13 Abs. 1 BauGB).

 

Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Im Rahmen der Ausarbeitung des Entwurfs sind einige ausgewählte Behörden und sonstige Träger Öffentlicher Belange zur Abstimmung insbesondere umweltrelevanter Belange vorab beteiligt worden, u. a. die Untere Naturschutzbehörde.  

 

Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss sind beim Entwurfsbeschluss Flächen von ca. 7.180 m² im Nordosten aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen worden. Bei diesen Flächen ist der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.08.2013 aufzuheben.

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für eine Wohnhausbebauung der Flächen geschaffen werden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 319Wohnpark Keramische Hütte“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

12.000,00 €

1.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

12.000,00 €

1.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ mit Örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 319Wohnpark Keramische Hütte_Plan-Entwurf_28-07-2016 (2890 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 319Wohnpark Keramische Hütte_Begründung-Entwurf_28-07-2016 (3229 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 319WohnparkKeramische Hütte_Schalltechnische Untersuchung_mAnlagen (1434 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 319Wohnpark Keramische Hütte_Gutachten-Altlastuntersuchung (8940 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 319Wohnpark Keramische Hütte_Altlastverdachtsflächen-Probenpunkteplan (379 KB)