Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt Sehnde nimmt die vorliegende Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017 zur Kenntnis und beschließt:
a) Einführung einer 16:00 Uhr Gruppe in der Kita Höver zum Kitajahr 2017/2018. Hierfür sind insgesamt 25 Wochenarbeitsstunden (15 Arbeit am Kind, 5 Pause, 11 Leitung) erforderlich. Dies entspricht Mehraufwendungen bei den Personalkosten in Höhe von ca. 38.600,00 Euro (anteilig in 2017: ca. 16.100,00 Euro) und Mehrerträge durch Gebühren und Finanzhilfe in Höhe von ca. 24.200,00 Euro (anteilig in 2017: ca. 10.100,00 Euro). b) Die Erweiterung der 15:00 Uhr Betreuungsplätze in der Kita Ladeholz von einer Kleingruppe mit 10 Plätzen auf eine volle Kitagruppe mit insgesamt 25 Plätzen zum Kitajahr 2017/2018. Der Mehraufwand für die Ausweitung beträgt im Bereich der Personalkosten (10 Stunden am Kind, 2,5 Stunden Pause) 13.400,00 Euro (anteilig in 2017: 5.600,00 Euro). Dem gegenüber stehen Mehrträge von ca. 9.000,00 Euro (anteilig in 2017: ca. 3.750,00 Euro).
1. 3-gruppige Einrichtung auf Kirchengrundstück in Sehnde: 15 Plätze Krippe, 20 Plätze Altersübergreifendegruppe, 25 Plätze Kita 2. 2-gruppige Einrichtung im Baugebiet „Keramische Hütte“, Bau durch Investor mit anschließender Anmietung: 15 Plätze Krippe+25 Kita 3. 2-gruppige Einrichtung z.B. Maschwiese, Bau durch Investor mit anschließender Anmietung: 30 Plätze Krippe 4. Erweiterung einer Einrichtung im westlichen Stadtteil: Höver oder Ilten, Hugo-Remmert-Straße: 20 Plätze Altersübergreifendegruppe Gesamt: 55 neue Krippenplätze und 80 neue Kitaplätze Hierfür werden insgesamt 25.000,00 Euro Planungskosten in den Haushalt 2017 eingestellt.
Sachverhalt:Eine gute Kinderbetreuung und die frühe Förderung für alle Kinder gehört zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben der Stadt Sehnde, damit Eltern insgesamt in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt werden. Zudem ist Berufstätigkeit heute in der Regel für beide Elternteile ein wesentlicher Bestandteil ihrer Lebensplanung. Der kontinuierliche Ausbau der Kindertagesbetreuung stellt somit einen zentralen Aspekt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar.
Mit der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017 konkretisiert die Verwaltung ihre Gesamt- und Planungsverantwortung in der Stadt Sehnde unter Berücksichtigung der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben. Die Planung stellt die vorhandenen Kapazitäten für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vor, erläutert die prognostizierte Bedarfssituation, analysiert die Versorgungssituation und zeigt die notwendigen Maßnahmen auf.
Bei der weiteren Planung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Betreuungsangeboten aller Mädchen und Jungen in der Stadt Sehnde steht insbesondere der Arbeitsschwerpunkt Sicherung des Rechtsanspruchs auf Betreuung in Verbindung mit der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Sehnde in den kommenden Jahren im Mittelpunkt. Hier gilt es zeitnah und abgestimmt auf den entstehenden Wohnraum für Familien die benötigte Infrastruktur im Bereich der Kinderbetreuung zu schaffen. Zudem steigt die Geburtenquote in der Bundesrepublik Deutschland wieder: Die Kurve der Geburtenrate für ganz Deutschland war schon in den vergangenen Jahren leicht angestiegen, in 2014 kamen statistisch gesehen 1,47 Kinder auf die Welt. Damit stieg die Geburtenziffer zum dritten Mal in Folge. Im Jahr 2013 hatte sie bei 1,42 gelegen. Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung wird somit zukünftig ein zentrales Thema sein, welches mit vielen Unsicherheitsfaktoren (demographischer Wandel, Baugebiete, Anspruchsverhalten der Eltern) schwierig zu planen ist.
Die folgende Tabelle stellt einen Gesamtüberlick der geplanten Maßnahmen in Verbindung mit den jeweiligen Aufwendungen und Erträgen dar.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017 Anlage 1: Überblick Betreuung 2017 Anlage 2: Versorgung Kitakinder 2017 Anlage 3: Versorgung Krippenkinder 2017
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