Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0001  

 
 
Betreff: Pflichtenbelehrung gem. § 43 i.V. mit § 60 NKomVG Verpflichtung der Ratsmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Kenntnisnahme
10.11.2016 
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage BV 0001-2016

Beschlussvorschlag:

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Sachverhalt:

a)  Nach § 43 in Verbindung mit § 60 NKomVG sind die Ratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40 - Amtsverschwiegenheit -, § 41 - Mitwirkungsverbot -, § 42 –Vertretungsverbot - obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Außerdem wird auf die besondere strafrechtliche Verantwortlichkeit als Amtsträger (§§ 331 ff StGB) sowie auf die evtl. Schadensersatzpflicht gem. § 54 Abs. 4 NKomVG und § 839 BGB hingewiesen.

 

Der Wortlaut der o.g. Paragraphen ist beigefügt.

 

b) Nach § 60 NKomVG werden zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

.Auszug aus dem NKomVG/.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage BV 0001-2016 (17 KB)