Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Die Geschäftsordnung wird in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:Gemäß § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung, die jeweils für eine Wahlperiode gilt. In ihr sollen insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten sein. Die bisherige Fassung wurde redaktionell überarbeitet. Der Text wurde neu strukturiert in 5 Abschnitte. Infolgedessen wurden die Vorschriften den einzelnen Gremien – insbesondere den Ortsräten – klarer zugeordnet. Die Einwohnerfragestunde ist in einem eigenen Paragrafen geregelt. Einige Vorschriften zum Verhalten von Ratsmitgliedern/Fraktionen und zur Sitzungsordnung wurden präzisiert. Folgende Regelungen wurden auch inhaltlich angepasst:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geschäftsordnung
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