Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt, dass eine weitergehende Beteiligungssteuerung und ein weiterer Beteiligungsbericht auf Grund der in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Gründe nicht erforderlich sind.
Sachverhalt:Der als Anlage beigefügte Antrag der AfD-Fraktion zur Beteiligungssteuerung und zum Beteiligungsbericht wurde mit Beschluss des Rates am 23.03.2017 zur weiteren Beratung in den Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst verwiesen.
Die Stadt Sehnde hält drei wesentliche Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts nach § 137 NKomVG. Dabei handelt es sich um die Infrastruktur Sehnde GmbH (ISS) und die Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) mit ihrer Tochtergesellschaft Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), an der sie zu 70 % beteiligt ist.
Die Beteiligungssteuerung nach § 150 NKomVO dieser Unternehmen erfolgt in erster Linie darüber, dass • die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten der SWS und ISS sowie die Vertreterinnen und Vertreter der SWS im Aufsichtsrat der EVS vom Rat benannt werden. • ein/eine weisungsgebundene/r Vertreter bzw. Vertreterin für die Gesellschafterversammlungen der SWS und ISS entsandt wird. Auch der Vertreter der SWS in der Gesellschafter- versammlung der EVS wird vom Rat benannt
In der operativen Steuerung erfolgen wöchentliche Abstimmungen zwischen dem Leiter des Fachdienstes Finanzen und den personengleichen Geschäftsführungen der Gesellschaften im Hinblick auf Koordination und Überwachung, insbesondere bezogen auf die kaufmännische Steuerung.
Zur Steuerung des technischen Bereiches erfolgen regelmäßige Abstimmungen zwischen dem Leiter des Fachdienstes Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen und den Geschäftsführungen, in denen die entsprechenden technischen Vorgaben festgelegt werden. Außerdem ist zusätzlich noch der Investitionsplan der SWS für den Bereich Abwasserbeseitigung vom Rat zu beschließen.
Der Beteiligungsbericht nach §151 NKomVG wird Bestandteil der konsolidierten Gesamtabschlüsse nach § 128 Abs. 6 NKomVG. Dieser Bericht enthält insbesondere die Angaben zum Gegenstand der Unternehmen, die Beteiligungsverhältnisse, den Stand der Erfüllung der öffentlichen Zwecke, die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Lage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Stadt und die Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft etc. Darüber hinaus sind in den Haushaltsplänen der Stadt als Anlage bereits gemäß § 1 GemHKVO die Beteiligungen mit den jeweiligen Verhältnissen, die Besetzung der Organe usw. aufgeführt und erläutert.
Auf Grund dieses geschilderten Sachverhalts und der entsprechenden Gründe, ist eine weitergehende Beteiligungssteuerung und ein weiterer Beteiligungsbericht aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Antrag der AfD-Fraktion zur Beteiligungssteuerung und zum Beteiligungsbericht
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