Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat nimmt die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes zur überörtlichen Finanzstatusprüfung der Stadt Sehnde zur Kenntnis.
Sachverhalt:Gemäß der §§ 2 bis 4 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) hat der Niedersächsische Landesrechnungshof eine überörtliche Finanzstatusprüfung der Stadt Sehnde für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 vorgenommen. Darüber hinaus wurden das Haushaltsjahr 2015 und die Jahre 2016 bis 2018 der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung mit in die Prüfung einbezogen.
Diese Finanzstatusprüfung wurde in 21 selbstständigen Städten und Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnern durchgeführt. Die beigefügte Prüfungsmitteilung spiegelt detailliert die für die Stadt Sehnde erhobenen Zahlen und Informationen wieder.
Die Prüfungsmitteilung ist am 12. Juni 2017 bei der Stadt Sehnde eingegangen. Prüfungsbemerkungen oder Anmerkungen enthält der Bericht nicht. Auf Grundlage des Entwurfs der Prüfungsmitteilung vom 05. April 2017 wurde mit Schreiben vom 08. Mai 2017 schriftlich zu dem Bericht Stellung genommen. Die dadurch erforderlich gewordenen Anpassungen bzw. Ergänzungen und die Stellungnahmen zu den einzelnen Textziffern sind in die endgültige Prüfungsmittelung eingeflossen. Von daher wird an dieser Stelle auf nochmalige gleichlautende Stellungnahmen zu einzelnen Textziffern verzichtet.
Die endgültige Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes zur genannten Finanzstatusprüfung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und wird dem Rat gemäß § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes bekannt gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Finanzstatusprüfung der Stadt Sehnde
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