Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:
Der Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2016 wird festgestellt.
2. Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 460.744,09 € wird entsprechend dem Vorschlag der Geschäftsleitung zu 70 %, das sind 322.520,86 €, an die Stadt Sehnde ausgeschüttet. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 138.223,23 € wird der Gewinnrücklage zugeführt.
Sachverhalt:Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH vom 26.8.2002 hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers zu erteilen.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 06.09.2017 mit dem Jahresabschluss 2016 und dem Prüfungsbericht befasst und folgende Beschlüsse gefasst:
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafter- versammlung, den Jahresabschluss 2016 festzustellen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 460.744,09 € soll entsprechend des Vorschlages der Geschäftsleitung zu 70 %, das sind 322.520,86 €, an die Stadt Sehnde ausgeschüttet werden. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 138.223,23 € soll der Gewinnrücklage zugeführt werden.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Verwaltungsausschuss dem Vertreter bzw. der Vertreterin der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.
Für die Gesellschafterversammlung hat der Rat Herrn Bernd Ostermeyer als weisungsgebundenen Vertreter bzw. im Vertretungsfall Herrn Max Digwa bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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