Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat beschließt, die Wertgrenzen nach § 12 Abs. 1 und § 4 Abs. 6 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung für die Stadt Sehnde auf 200.000 € festzulegen.
Sachverhalt:Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste hat in seiner Sitzung am 20.09.2017 die Beschlussvorlage 2017/0184 beraten und empfohlen, die Wertgrenzen nach § 12 Abs. 1 und § 4 Abs. 6 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung für die Stadt Sehnde auf 200.000 € anstatt auf 100.000 € festzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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