Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0424  

 
 
Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde, Bereich "Sehnde-Ost", Ortsteil Sehnde
hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
03.12.2018 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
04.12.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F35 Sehnde Ost BV 2018-0424 Anlage GB+DOP2016
F35 Sehnde Ost BV 2018-0424 Anlage GB+FNP5000

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungs-plans mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Das ehemalige HASTRA-Gelände an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 


Sachverhalt:

Der ursprüngliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 355 „Erweiterung Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ beschränkte sich auf den nördlichen Teil zwischen dem Gewerbegebiet „Borsigring“ und der Kommunalen Entlastungsstraße sowie dem Weg mit dem Graben im Südosten. Auf diesen Flächen wollte eine ansässige Firma ihren Betrieb erweitern.

Zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens hatte der Rat der Stadt Sehnde am 19.07.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde gefasst. Dieser Beschluss wurde am 06.09.2012 öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 17.09.2012 bis einschließlich 05.10.2012. Das Verfahren wurde nicht weiter geführt, da die Firma ihre Pläne zur Erweiterung ihres Betriebes an dieser Stelle fallen gelassen hatte.

 

Für den südlichen Bereich gab es Überlegungen das Gewerbegebiet „Borsigring“ bis zur kommunalen Entlastungsstraße zu erweitern. Auslöser der Planungen war die Ansiedlung eines  Rechenzentrums. Hierzu wurde die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 358 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ vorbereitet. Da sich die Ansiedlung des Rechenzentrums zerschlagen hat, wurden die Planungen 2015 eingestellt. Aufstellungsbeschlüsse zur Einleitung der Bauleitplanverfahren wurden nicht gefasst.

 

Nun gibt es eine Firma, die ein großes Interesse an rd. 6 ha Gewerbefläche auf der Fläche südöstlich des vorhandenen Gewerbegebietes hat. Daher sollen nun die Verfahren zu den o. g. Bauleitplänen unter der 35. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ zusammengefasst werden und die gesamte Fläche zwischen dem Gewerbegebiet und der Kommunalen Entlastungsstraße bis zur B 65 überplant werden. Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt.

 

Außerdem werden die Flächen des ehemaligen HASTRA-Geländes (zuletzt Avacon) südöstlich des Umspannwerkes in den Änderungsbereich einbezogen. Hier stellt der wirksame Flächennutzungsplan „Flächen für Versorgungsanlagen“ dar. Die Flächen werden vom Umspannwerk nicht mehr benötigt und stehen daher einer anderen Nutzung zur Verfügung. Die Flächen werden mit dem im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 357 „Am Salzberg“ überplant. Ursprünglich war hier im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 357 „Am Salzberg“ eine Berichtigung des Flächennutzungsplans geplant.

 

Die vorhandenen Leitungen müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Bei den Hochspannungsleitungen sind aber auch Änderungen möglich (Erhöhung von Masten, Verlegung als Erdkabel o. ä.).

Parallel zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ aufgestellt.

Da sich der Änderungsbereich erheblich vergrößert hat, ist zur Einleitung des Verfahrens ein erneuter Aufstellungsbeschluss für die 35. Änderung des Flächennutzungsplans zu fassen. Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Mit der 35. Änderung wird für den Geltungsbereich künftig eine gewerbliche Baufläche und im Südwesten an der B65 eine gemischte Baufläche dargestellt. Damit werden die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ und die Festsetzung von Gewerbegebieten und Mischgebieten geschaffen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

3.000,00 €

1.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

3.000,00 €

1.500,00 €

 

 


Anlage/n:

- Luftbild mit Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutungsplans

- Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F35 Sehnde Ost BV 2018-0424 Anlage GB+DOP2016 (1902 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich F35 Sehnde Ost BV 2018-0424 Anlage GB+FNP5000 (283 KB)