Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur Soziales befürwortet den Bau der Bootshalle und empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Sehnde vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2020 abschließend über die Zuschusshöhe.
Sachverhalt:Mit Antrag vom 19.06.2019 beantragt der Ruderverein für das Große Freie e.V. Lehrte / Sehnde einen Zuschuss der Stadt Sehnde zum Bau einer neuen Bootshalle in Höhe von 21.188,52 €. Ferner beantragt der Verein den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu erklären.
Der Verein hat weitere Zuschussanträge beim Landessportbund (31.782,78 €) und bei der Stadt Lehrte (21.188,52 €) gestellt, über die allerdings ebenfalls noch nicht entschieden ist.
Die vorhandene Bootshalle ist für die rund 50 vereinseigenen Ruderboote zu klein, so dass der Verein beabsichtigt 2020 auf dem Gelände eine neue Halle mit rund 262 m² Grundfläche zu erstellen. Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt Sehnde und wurde dem Verein im Rahmen eines Erbbaurechts bis 2043 zur Verfügung gestellt.
Laut Berechnung des Vereins belaufen sich die Baukosten auf rund 110.419,39 € brutto, von denen voraussichtlich 105.942,61 € durch den Landessportbund als förderfähig anerkannt werden. Hinzu kommen rund 840 Stunden an Eigenleistung. Diese können nach der Richtlinie der Stadt Sehnde mit 7,50 € je Stunde (6.300 €) anerkannt werden.
Laut § 1 Ziffer 2 der Richtlinie zur Förderung des Sports im Gebiet der Stadt Sehnde ist eine Förderung nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Regulär beträgt der investive Förderbetrag jährlich 12.000 €, die am Jahresende auf die Vereine aufgeteilt werden, die bis zum 30.09. einen Antrag gestellt haben. Bei Investitionsanträgen über 25.000 € sind die Anträge bis zum 30.06. des Vorjahres einzureichen, da über die Maßnahmen im Rahmen der städtischen Haushaltsplanberatungen gesondert entschieden werden muss (§ 6 Abs. 4 der Richtlinie). Zwei Anträge anderer Vereine (zusammen 10.000 €) für das Jahr 2020 in dieser Größenordnung liegen bereits vor und wurden im Fachausschuss 2 vorberaten.
Nach § 4 i.V.m. § 5 Abs. 2 der beträgt die maximale Zuschusshöhe 20 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 5.000 €. In besonderen Fällen können jedoch abweichende Regelungen getroffen werden.
Der Ruderverein für das Große Freie e.V. beantragt für die Baumaßnahme eine Förderung in gleichem Umfang, wie sie die Stadt Lehrte gewährt. Dort sind ebenfalls bis zu 20 % der Gesamtkosten förderfähig, allerdings liegt der Maximalbetrag mit 40.000 € deutlich höher als in Sehnde und würde rund 21.188,52 € betragen. Laut Angabe des Vereins sind 1968 beim Bau der ersten Bootshalle auf dem alten Vereinsgelände und in den 90 er beim Bau der jetzigen Bootshalle und des Clubheimes von beiden Kommunen Zuschüsse in gleicher Höhe gezahlt worden.
Inwieweit über den Betrag von 5.000 € hinaus eine Bezuschussung erfolgt, ist spätestens im Rahmen der städtischen Haushaltsplanberatungen 2020 zu klären. Bei der Zuschussgewährung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Sehnde.
Vertreter des Vereins werden den Antrag in der Ausschusssitzung vorstellen.
Der beantragte vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde bereits mit Schreiben vom 05.07.2019 gegenüber dem Verein erklärt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||