Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2019/0594  

 
 
Betreff: Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Kenntnisnahme
18.09.2019 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Sehnde Information ohne Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Prognose Ergebnishaushalt 09-2019

Sachverhalt:

Gemäß Ratsbeschluss ist der Rat über die Entwicklung der Haushaltssituation der Stadt Sehnde regelmäßig zu unterrichten:

 

I. Von daher wurde mit Stand vom 10.09.2019 die als Anlage beigefügte Übersicht zur voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnishaushalts erstellt. Grundlage der Berechnungen der Veränderungen im Ergebnishaushalt sind veröffentlichte Steuerschätzungen, der Orientierungsdatenerlass des Landes und Berechnungen nach heutigen Einschätzungen. Außerdem wurden die derzeit bekannten Erkenntnisse der NFAG-Zahlungen berücksichtigt.

 

Die Höhe der Gewerbesteuererträge beträgt bei einem Ansatz von 7 Mio. € derzeit rd. 6,45 Mio. €. Es ist jedoch noch mit Endabrechnungen und Sondereffekte bis zum Jahresende zu rechnen. Trotzdem wird auf Grund der Erfahrungen der Vorjahre davon ausgegangen, dass der Ansatz nicht in der geplanten Höhe erreicht wird und daher von einem Minderertrag in Höhe von 300.000 € ausgegangen wird. Sollte im Laufe der nächsten 3 Monate eine erheblich andere Entwicklung absehbar sein, wird dies in der nächsten Haushaltsprognose berücksichtigt.

 

Die Festsetzungen der Finanzausgleichszahlungen sind zwischenzeitlich erfolgt. Die Schlüsselzuweisungen weisen danach Mindererträgen von ca. 175.000 € aus. Gleichzeitig verringert sich hierdurch auch die zu zahlenden Regionsumlage. Ein mögliches Verhandlungsergebnis zwischen den Hauptverwaltungsbeamt*innen und der Region Hannover bezüglich der Höhe der Regionsumlage ist hier unberücksichtigt geblieben.

 

Bei den Gemeindeanteilen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer bleibt eine endgültige Einschätzung schwierig, da es auch hier bis zur 3. Abschlagszahlung zum 1. November d.J. zu Abweichungen gegenüber den prognostizierten Erträgen kommen kann. Nach der korrigierten Wachstumsprognose des Bundesministeriums für Wirtschaft, der Steuerschätzung vom Mai 2019 sowie der 2. Abschlagszahlung ist für die Einkommensteueranteile mit einem Minderertrag von ca. 385.000 € zu rechnen. Bei den Gemeindeanteilen an der Umsatzsteuer ist nach dem 2. Abschlag dagegen mit einem Mehrertrag von etwa 150.000 € auszugehen.

 

Mit Veränderungen ist auch bei den Personalaufwendungen zu rechnen. Durch Nichtbesetzung bzw. späteren Besetzungen von Stellen sowie durch Einsparungen bei Wegfall von Lohnfortzahlungen in verschiedenen Fachdiensten wird auf Grund von Hochrechnungen von Minderaufwendungen in einer Größenordnung von ca. 300.000 € ausgegangen.

 

Weitere Veränderungen bei den Erträgen aus Konzessionsabgaben etc. sind in der anliegenden Übersicht im Einzelnen aufgeführt und erläutert.

 

Insgesamt ergibt sich nach derzeitigem Stand eine leichte Verschlechterung des Ergebnishaushaltes um rd. 140.000 €. Mit diesem Ergebnis würde sich der planmäßige Haushaltsfehlbetrag 2019 in Höhe von rd. 2,36 Mio. € auf ca. 2,5 Mio. € erhöhen.

 

Bei den Investitionen im Finanzhaushalt sind kleinere Veränderungen absehbar. So werden beispielsweise die veranschlagten 300.000 € für den Umbau/Neubau des Feuerwehrhauses Sehnde nicht mehr im laufenden Jahr kassenwirksam. Aber auch bei anderen Investitionsmaßnahmen sind Mehr- bzw. Minderauszahlungen nicht auszuschließen. Bei einer Gesamtinvestitionssumme von mehr als 14 Mio. € wird auf eine Prognose zum heutigen Zeitpunkt verzichtet, da die Veränderungen bei den jeweiligen Investitionsmaßnahmen sich nach derzeitiger Einschätzung kompensieren werden und die Gesamtsumme der geplanten Kreditaufnahme in Höhe von etwa 9,9 Mio. € nicht verändert wird.

 

Bis zum heutigen Zeitpunkt musste diese Kreditermächtigung jedoch noch nicht in Anspruch genommen werden. Hauptursache hierfür ist, dass der Mittelabfluss bei den Investitionsmaßnahmen nicht so schnell erfolgt, wie im Rahmen der Haushaltsplanung absehbar war. Es ist aber davon auszugehen, dass bis zum Jahresende eine Kreditaufnahme noch erforderlich wird.

 

Die Prognose des Finanzhaushaltes unterliegt, wie beschrieben, noch insgesamt erheblichen Unsicherheiten, da noch zu erwartende Mehr- oder Minderauszahlungen bei den verschiedenen Baumaßnahmen und Beschaffungen noch nicht genau berechenbar sind.

 

Auch die geschätzten Ergebnisse des Ergebnishaushaltes können sich auf Grund noch nicht absehbarer Erkenntnisse, insbesondere bei der Gewerbesteuer, jederzeit erheblich verändern. Von daher ist diese Prognose eine Momentaufnahme, die sich bis zum Jahresabschluss 2019 noch in positiver, wie auch in negativer Hinsicht entwickeln kann.

 

II. Haushaltswirtschaftliche Sperren zur Inanspruchnahme veranschlagter Haushaltsansätze wurden in 2019 bisher nicht verfügt.

 

III. Auch sind keine weiteren Investitionsmaßnahmen, die im Haushalt 2019 veranschlagt sind, gesperrt oder insgesamt in das Folgejahr verschoben.

 

 


Anlage/n:

- Prognose Ergebnishaushalt 09-2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prognose Ergebnishaushalt 09-2019 (167 KB)