Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) 1. Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen. 2. Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. b) 1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen 2. Der Verwaltungsausschuss legt den Wahltermin auf den 06.07.2020 fest. c) Der Rat beschließt die Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirats der Stadt Sehnde gemäß der Anlage 1.
Sachverhalt:Im Jahr 2010 ist erstmalig ein Seniorenbeirat gewählt worden. Laut der mit der Beschlussvorlage 2015/0123 vom Rat beschlossenen Wahlordnung, wird der Seniorenbeirat für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt. Nach der Wahl 2015 erfolgt im Jahr 2020 die Neuwahl.
Die Wahlordnung sieht unter § 1 (2) vor, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde den Wahltermin spätestens fünf Monate vorher festsetzt und die Wahl innerhalb der letzten zwei Monate der laufenden Wahlperiode stattfindet. Der Wahltermin wird auf den 06.07.2020 festgelegt. Daraus ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf:
Durch die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sehnde zum 01.01.2018 ist eine Aktualisierung der in § 11 der Wahlordnung enthaltenen Veröffentlichungsform vorzunehmen.
Nunmehr wird das Wahlergebnis auf der Internetseite www.sehnde.de, im Marktspiegel, bei www.sehnde-news.de und durch Aushang an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln im Sehnder Rathaus veröffentlicht.
Weiterhin ist durch Änderung der CD-Richtlinien der Stadt Sehnde sowie der Richtlinie zur geschlechtergerechten Sprache eine Anpassung der Satzung erforderlich.
Schlussendlich muss aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen die Präambel verändert werden und lautet nun: Auf Grund der §§ 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetztes vom 11. September 2019 (Nds. GVBl. S. 258) beschließt der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 12.12.2019 folgende Satzung.
Die Änderungen sind in der beigefügten Anlage grau hinterlegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirats der Stadt Sehnde
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