Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, wie in der Anlage 1, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 3, und der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB, wie in der Anlage 5, zur Beschlussvorlage 2019/0620 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1, 3 und 5 werden beschlossen. Die Anlagen 1, 3 und 5 zur Beschlussvorlage 2019/0620 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung dazu sowie die 23. Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2019 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem geänderten Entwurf zugestimmt und die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB beschlossen. In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen, wie sie im überarbeiteten Entwurf berücksichtigt werden. Die erneute verkürzte Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschließ-lich 21.10.2019. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 01.10.2019 von der erneuten Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGb benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB beteiligt worden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) und (2) BauGB sind mit einem Abwägungsvorschlag und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 1, 3 und 5 aufgeführt. Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Der Flächennutzungsplan wird über die 23. Berichtigung angepasst. Mit der 23. Berichtigung des Flächennutzungsplans wird eine Wohnbaufläche statt der gemischten Baufläche dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: 342-2 Abwägungsvorschlag zu den Eingaben nach § 3 (1) BauGB Anlage 2: 342-2 Beteilgungsliste der TÖB nach § 4 (2) BauGB Anlage 3: 342-2 Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Anlage 4: 342-2 Beteilgungsliste der TÖB nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB Anlage 5: 342-2 Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB Anlage 6: 342-2 Plan in Einzelteilen zum Satzungsbeschluss Anlage 7: 342-2 Begründung zum Satzungsbeschluss mit 23. Berichtigung des Flächennutzungsplans Anlage 7.1: 342-2 Ursprungsplan Anlage 7.2: 342-2 Bebauungsvorschlag
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