Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat beschließt: Die Abschnittsbildung gem. § 8 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) wird in folgendem Ortsteil und folgendem Teilstück der angegebenen Straße gefasst:
Rethmar, "Salzburg", südlicher Bereich, gem. Anlage
Sachverhalt:
Der Ausbau der Straße "Salzburg" hinsichtlich der Fahrbahnoberflächenbefestigung und der Seitenstreifen ist bereits abgeschlossen. Da für den nördlich gelegenen Teil der Straße "Salzburg" bereits eine abschnittsweise Abrechnung erfolgt ist, ist es erforderlich, für den oben genannten selbständig nutzbaren Teil der Straße "Salzburg", zwischen der "Triftstraße" (Flurstück 220/11) im Süden und dem "Wehmkamp" im Norden, ebenfalls die Voraussetzungen für eine abschnittsweise Abrechnung zu schaffen.
Aufgrund der Straßenausbaubeitragssatzung vom 20.12.2001 in der Fassung vom 11.10.2018 besteht die Möglichkeit, die Beitragspflicht nach Beendigung der Teilmaßnahme mit dem Beschluss über die Bildung eines selbständig nutzbaren Abschnittes gem. § 8 ABS entstehen zu lassen.
Da der Beginn und das Ende der öffentlichen Einrichtung "Salzburg" der natürlichen Betrachtungsweise unterliegen, erfolgt durch den Beschluss eine klarstellende Abgrenzung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan
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