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Vorlage - 2020/0728  

 
 
Betreff: Bauliche Erweiterung der Wilhelm-Raabe-Schule in Ilten;
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Bestandserweiterung und eines Neubaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ilten
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
25.06.2020 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales      
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
08.07.2020 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.07.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Raumbedarf GTS Ilten
Kostenschaetzung Erweiterung 06/2019
Kostenschätzung Neubau 05/2020 ohne Grundstückspreis
Variantenvergleich bei Neubau ohne Flächenweiterverwertung
Variantenvergleich bei Neubau mit Flächenverwertung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen.

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen.

c) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu e) zu fassen.

d) Der Verwaltungsausschluss schlägt vor den Beschluss zu e) zu fassen

e) Der Rat der Stadt Sehnde beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte für einen Neubau der Wilhelm-Raabe-Schule in Ilten auf Basis des beigefügten Raumprogramms einzuleiten. Nicht benötigte Flächen sollen weiterverwertet werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Sehnde hat in der Sitzung vom 03.07.2019 das beigefügte Raumprogramm (Anlage 1) beschlossen. Ferner wurde die Verwaltung damit beauftragt in Abstimmung mit der Schule die notwendigen Schritte zur Umwandlung der Wilhelm-Raabe-Schule in eine Ganztagsschule durchzuführen.

Hiermit verbunden sind bauliche Maßnahmen um das bestehende Raumdefizit abzubauen. Durch die Maßnahmen ist es auch möglich das Hortprovisorium aufzulösen und durch eine Ganztagsbetreuung zu ersetzen, bei Bedarf ergänzt um ein nachschulisches Betreuungsangebot.

 

Dem Beschluss lag eine Machbarkeitsstudie zugrunde die besagt, dass eine bauliche Erweiterung auf dem bestehenden Schulgrundstück an der Glückaufstraße möglich sei, um die fehlenden notwendigen Räume unterzubringen. Sie sieht den Abriss der Pausenhalle und die Errichtung eines zweigeschossigen Erweiterungsblocks an dieser Stelle bei laufendem Schulbetrieb vor.

 

Auf Basis dieser Studie wurden Planungsmittel in den Haushalt 2020 und in die Finanzplanung der Jahre 2021 und 2022 Baukosten als VE eingestellt

 

Vor Beginn der Maßnahme ist gem. § 12 KomHKVO ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen mehreren in Betracht kommenden Alternativen durchzuführen.

 

Im Rahmen dieses Vergleichs wurden folgende Varianten betrachtet:

 

Variante 1 Erhalt des Klassentraktes, Abbruch der Pausenhalle und Anbau von Mensa und weiterem Raumbedarf

Variante 2A Neubau mit Flächenkauf sowie Weiterveräußerung nicht benötigten Baulandes

Variante 2B Neubau mit Flächenkauf sowie Verwertung nicht benötigten Baulandes als Sportfläche

Variante 3 Neubau auf dem Schützenplatz.

 

Nicht weiter betrachtet wurde eine mögliche Variante 4, die sich bei Verlagerung der Förderschule ergeben könnte. Da die Planungen jedoch noch nicht konkret genug sind, ist dies als realistische Variante auszuschließen und wurde nicht weiter betrachtet.

 

Ziel der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bzw. Kosten-/ Nutzenuntersuchung ist im Rahmen des Variantenvergleichs diejenige Variante zu ermitteln, die unter Berücksichtigung aller zu diesem Zeitpunkt verfügbaren entscheidungsrelevanten Daten und Informationen die effektivste und effizienteste Realisierung der geplanten Maßnahme verspricht.

Es ist demnach das Ziel der Untersuchung, die Lösung mit dem höchsten Nutzwert, d. h. unter Beachtung der Machbarkeit (nichtmonetäre Kriterien) und Wirtschaftlichkeit (monetäre Kriterien), auf Basis einer ganzheitlichen und nachhaltigen Betrachtungsweise zu ermitteln. Dementsprechend wären die Varianten 2A oder 3 der Politik zur Umsetzung vorzuschlagen.

 

In der Wirtschaftlichkeit der Neubauvarianten ist der Variante 2A der Vorzug zu geben, sofern hier ein Erlös für den Verkauf nicht benötigter Flächen als Wohnbauland berücksichtigt bzw. zu Gute geschrieben wird (Anlage 5).

 

Sollte dies für die Varianten 2A und 2B nicht geschehen, sondern lediglich der Preis für einen Grundstückserwerb für das benötigte Schulgrundstück Berücksichtigung finden, wäre die Variante 3 die wirtschaftlichste der 3 Neubauvarianten, da sich die benötigten Flächen in städtischem Eigentum befinden (Anlage 4).

 

Die durchgeführte Berechnung basiert ausschließlich auf den Kostenschätzungen und Flächenermittlungen des seinerzeit beauftragten Architekturbüros.

Die Investitionskostenabschätzung wurde auf Plausibilität geprüft und als Grundlage der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung übernommen.

 

Anzumerken ist, dass in den angesetzten Baukosten keine Unwägbarkeiten (10%) oder Eigenregiekosten (4%) enthalten sind. Diese müssten ggfs. noch hinzugerechnet werden, wobei die Unwägbarkeiten bei der Variante 1 mindestens 15-20 % betragen sollten, da das Risiko beim Bau im Bestand deutlich größer ist.

 

Weiterhin wurden die möglichen Nutzenkriterien der einzelnen Varianten betrachtet und bewertet, um darzulegen, dass die Variante 1 zwar die vermeindlich günstigste, aber nicht die effektivste Variante ist.

 

Die Neubauvarianten unterscheiden sich in den Investitionskosten nicht bzw. nur geringfügig. Voraussichtlich würde die Erschließung an dieser Stelle aufwendiger, als die des Schützenplatzes, so dass hier ggfs. höhere Kosten anzusetzen sind. Diese lassen sich zum derzeitigen Planungsstand jedoch nicht beziffern.

 

Auch in den Folgekosten unterscheiden sich die Neubauvarianten nicht. Jedoch könnte man davon ausgehen, dass in der Variante 3 eine effizientere Nutzung des Hausmeisters von Schule und Sporthalle möglich ist, da Wegezeiten entfallen. Auf die Kosten wirkt sich das jedoch nicht aus.

 

Mit der Planung ist derzeit die Infrastruktur Sehnde beauftragt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 2020  1,072 Mio €

 2021  4,73 Mio €

 2022 3,3 Mio €

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Anlage 1  Raumprogramm Grundschule Ilten

Anlage 2  Kostenschätzung Erweiterung auf bestehendem Grundstück
Anlage 3  Kostenschätzung Neubau

Anlage 4  Variantenvergleich bei Neubau ohne Flächenverkauf
Anlage 5  Variantenbergleich bei Neubau mit Flächenverkauf 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Raumbedarf GTS Ilten (429 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Kostenschaetzung Erweiterung 06/2019 (63 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Kostenschätzung Neubau 05/2020 ohne Grundstückspreis (156 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Variantenvergleich bei Neubau ohne Flächenweiterverwertung (450 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Variantenvergleich bei Neubau mit Flächenverwertung (451 KB)