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Vorlage - 2020/0732  

 
 
Betreff: Erstattung von Kitagebühren an Trägern von Betriebskindertagesstätten und anderen Kindertagesstätten außerhalb der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.05.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen

 

b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:

 

  1. Die Stadt Sehnde erstattet für die Monat April und Mai 2020 auf Antrag den Trägern von Betriebskindertagesstätten und anderen Kindertagesstätten außerhalb der Stadt Sehnde, die Gebühren gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde für die Kinder, die ihren Erstwohnsitz in der Stadt Sehnde haben, vorausgesetzt den betroffenen Eltern wurden diese erlassen.

 

  1. Sollte das infektionsschutzrechtliche Verbot des Betriebs von Kindertagesstätten weiter andauern, wird die Verwaltung beauftragt die Abwicklung der weiteren Gebührenerstattungen über den Monat Mai hinaus an Träger von Betriebskitas und Kindertagesstätten außerhalb der Stadt Sehnde als laufendes Geschäft der Verwaltung durchzuführen. 

 

 

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Sachverhalt:

Wie bereits bekannt, ist der Betrieb von sämtlichen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der nach § 43 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erlaubnispflichtigen Kindertagespflege seit dem 16.03.2020 untersagt. Es findet ausschließlich eine Notbetreuung in kleinen Gruppen statt. Ziel der Untersagung des Betriebs der Gemeinschaftseinrichtungen ist die Eindämmung der Atemwegserkrankung „COVID-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 .

Für alle Eltern, deren Kind(er) eine Kindertagesstätte oder Tagespflegeperson in der Stadt Sehnde besuchen, wurden die Gebühren für den Monat April 2020 bereits erlassen.

Da die Kindertagesstätten und Tagespflegestellen auch über den bisher angekündigten 18.04.2020 weiter geschlossen sein werden, werden auch im Monat Mai 2020 keine Betreuungsgebühren und Essensgelder erhoben.

 

Für die Familien, die ihren (Erst-)Wohnsitz in der Stadt Sehnde haben, deren Kinder jedoch eine Betriebskita oder eine Kita in freier Trägerschaft außerhalb der Wohnortkommune besuchen, gilt diese Regelung nicht. Einige dieser Kindertagesstätten, darunter insbesondere Betriebskitas in der Stadt Hannover, teilten der Verwaltung daher mit, dass eine Erstattung von Elternbeiträge nur erfolgen kann, wenn die Stadt Sehnde für den Gebührenausfall bzw. für die Erstattung aufkommt und eine entsprechende Ausgleichszahlung vornimmt.

Diese Thematik wurde daraufhin gemeinsam mit dem Jugendhilfeträger Region Hannover und allen Kommunen im Zuständigkeitsbereich erörtert. Hieraus resultierte die gemeinsame Vereinbarung, dass alle regionsangehörigen Kommunen grundsätzlich die Erstattung anstreben werden und maximal den jeweiligen Höchstbeitrag für die entsprechende Betreuungszeit gemäß der kommunalen/städtischen Gebührensatzung gezahlt werden soll. Eine Erstattung von Essensgeldern ist nicht vorgesehen, da den Trägern hierfür während der Schließzeit keine Kosten entstanden sind.

 

Den Trägern von (Betriebs-)Kindertagesstätten in freier Trägerschaft außerhalb von Sehnde sollen somit die ausbleibenden Elternbeiträge für Kinder, die ihren Erstwohnsitz in der Stadt Sehnde haben, im Einzelfall auf Antrag erstattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass den Eltern die Gebühren Vom Träger erstattet wurden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sprechen insbesondere soziale Gerechtigkeitsgründe dafür, den betroffenen Eltern in der Stadt Sehnde oben genannte Gebühren und Beiträge zu erstatten.

Die Gebühren und Beiträge werden für eine Leistung erhoben, die in der aktuellen Situation nicht erbracht werden kann. Diese Nichtleistung ist zwar von der Stadt Sehnde nicht zu vertreten, jedoch sieht sich die Verwaltung in der Pflicht, betroffene Personen unter diesen Umständen zu entlasten.

 

Derzeit ist nicht im Detail abzusehen, wie viele Träger, die Kinder aus der Stadt Sehnde betreuen, von der Erstattungsoption Gebrauch machen werden.

 

Aktuell werden 10 Kinder aus der Stadt Sehnde in einer Betriebskindertagesstätte in einem Umfang zwischen fünf und neun Stunden täglich betreut, darunter sowohl Kindergarten- als auch Krippenkinder. Maximal wäre hier eine Gesamterstattung von ca. 2.700,00 € (monatlicher Betrag) fällig.

Zusätzlich zu den Betriebskitas werden aktuell weitere 33 Kinder, die ihren Wohnsitz in Sehnde haben, in einer anderen Kommune betreut. In wie weit diese Eltern bereits ihre Gebühren durch die Erstattung der jeweiligen Kommunen zurückbekommen haben bzw. hier ebenfalls noch mit Forderungen zu rechnen ist, ist nicht bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ca. die Hälfte dieser Kinder beitragsfrei gestellt sind, da sie einen Kindergarten besuchen und eine Erstattung somit gar nicht zum Tragen käme. Maximal könnte hier ein Monats-Erstattungsbetrag von ca. 7.700,00 € fällig werden.

 

Die Erstattung an Betriebskitas und Träger in freier Trägerschaft zur Sicherstellung des Gebührenerlasses für alle Sehnder Familien, unabhängig davon, wo ihr Kind betreut wird, soll analog zur Gebührenerstattung in den kommunalen und freien Kindertagesstätten in der Stadt Sehnde für den Monat April und Mai 2020 erfolgen. Ob eine weitere Erstattung notwendig ist, hängt von der weiteren Schließdauer der Kindertagesstätten ab und wird somit monatlich neu von der Verwaltung entschieden.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: