Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0776  

 
 
Betreff: Zustimmung über die Annahme von angebotenen Spenden für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.07.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) 1. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der nachfolgend aufgeführten

        Spende:

 

-          150,00 € Sachspende von den Geschwistern Britta Maronna, Heinrich-Lampe-Straße 31, 31275 Lehrte, Iris Bennwig, Papenteich 5, 31319 Sehnde-Haimar, Heinrich Söchtig, Friedrich-Otto-Schott-Weg 4, 31319 Sehnde, Holger Söchtig, Wilhelm-Kaune-Weg 14, 31319 Sehnde, in Form einer Sitzbank an der Alte Heerstraße in Evern zur Erinnerung an die Eheleute Heinrich und Liselotte Söchtig.

 

2.   Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Rat beschließt die Annahme der nachführend aufgeführten Sachspenden:

 

-          16.000,00 € als Sachspende von der Frank Thaler e.K., Plattlinger Straße 21a, 94486 Osterhofen, in Form des Sponsorings eines werbefinanzierten Fahrzeuges.

-          6.650,00 € Sachspende des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Evern in Form von 2 Rollcontainern, 1 Hochdrucklöschgerät, 1 Handscheinwerfer, 2 Unterbausysteme, 1 Akku-Säbelsäge, 1 Akku-Bohrschlagschrauber und 1 Akku-Winkelschleifer für die Ortsfeuerwehr Evern.

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Nach § 26 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,00 € bis zu 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.

 

 

Der Stadt Sehnde werden in 2020 folgende Spenden angeboten:

 

-          150,00 € Sachspende von den Geschwistern Britta Maronna, Heinrich-Lampe-Straße 31, 31275 Lehrte, Iris Bennwig, Papenteich 5, 31319 Sehnde-Haimar, Heinrich Söchtig, Friedrich-Otto-Schott-Weg 4, 31319 Sehnde, Holger Söchtig, Wilhelm-Kaune-Weg 14, 31319 Sehnde, in Form einer Sitzbank an der Alte Heerstraße in Evern zur Erinnerung an die Eheleute Heinrich und Liselotte Söchtig.

 

Die Annahme dieser Spende ist auf Grund der Höhe vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.

 

Darüber hinaus werden folgende weitere Spenden angeboten, die auf Grund der Höhe vom Rat zu beschließen ist:

 

- Die Thaler Mobilwerbung Frank Thaler e.K., Plattlinger Straße 21a, 94486 Osterhofen,

bietet der Stadt Sehnde einen Miet- und Werbevertrag für ein Transportfahrzeug (Ford     

Transit, 9 Sitze, Farbe „Rot“) als Sponsoring eines werbefinanzierten Fahrzeuges zu  

folgenden Konditionen an:

  • Die ersten 5 Jahre verbleibt das Fahrzeug im Eigentum der Mobilwerbung Frank Thaler e.K.
  • Das Fahrzeug kann von der Stadt Sehnde uneingeschränkt und unentgeldlich genutzt werden.
  • Die Stadt Sehnde erhält keine Beteiligung an den Einnahmen aus der Werbung des Fahrzeugs.
  • Nach fünfjähriger Nutzung geht das Fahrzeug in das Eigentum der Stadt Sehnde über. Hierüber ist dann noch gesondert zu beschließen.
  • Die Stadt Sehnde kann nach Ablauf der 5 Jahre das Fahrzeug frei verkaufen und/oder umgestalten.

 

Der Wert dieses Sponsorings ist mit einem Wert in Höhe von ca. 16.000 € zu bemessen.

Das Fahrzeug soll als Transportfahrzeug für die Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie für den Musikzug eingesetzt werden.

 

- 6.650,00 € Sachspende des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Evern in Form von 2

  Rollcontainern, 1 Hochdrucklöschgerät, 1 Handscheinwerfer, 2 Unterbausysteme, 1

  Akku-Säbelsäge, 1 Akku-Bohrschlagschrauber und 1 Akku-Winkelschleifer für die

             Ortsfeuerwehr Evern.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 22.800

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

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