Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt der Beschluß zu d) b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d) Der Rat beschließt: Das Flurstück 306/4 der Flur 3 als Teilfläche der Straße „Sandweg“ in Bolzum, zur Größe von insgesamt 385m², derzeitig Verkehrsfläche dieser Straße, wird gemäß § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 07.05.2020 die Absicht über die Einziehung des Flurstückes 306/4 als Teilfläche der Straße „Sandweg“ beschlossen.(vgl. Ausgangs-BV) Die Absicht der Einziehung wurde gem. § 8 NdsStrG 3 Monate vorher bekanntgemacht Einwendungen gegen die Einziehung wurden seither nicht erhoben. Gründe des öffentlichen Wohls sowie eine besondere Verkehrsbedeutung, die dieser Teileinziehung entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK – Auszug BV Nr. 2020/0711
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |