Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0807  

 
 
Betreff: Implementierung eines internen Kontrollsystems im Rahmen der Umsetzung der Einführung des neuen § 2b des Umsatzsteuergesetzes bei der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Kenntnisnahme
16.09.2020 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Sehnde Information ohne Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Präsentation zur Einführung eines internen Kontrollsystems nach § 2b USt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund der rechtlichen Diskrepanzen zwischen der Mehrwertsteuer-systemrichtlinie (EU-Recht) und nationalem Umsatzsteuerrecht wurde mit dem Steueränderungsgesetz von 2015 eine Neuerung der Umsatzbesteuerung der juristischen Person öffentlichen Rechts (jPöR) mit dem neuen § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeführt. Mit dieser Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ist der Umfang der Steuerpflichten erheblich angewachsen.

 

Alle steuerlichen Erträge, welche außerhalb der Ausübung hoheitlicher Aufgaben erzielt werden, müssen ermittelt werden. Jede wirtschaftliche bzw. „unternehmerische“ Tätigkeit innerhalb der Verwaltung der Stadt Sehnde muss „aufgespürt“ und korrekt versteuert werden.

Die gesetzliche Vertreter*in (Bürgermeister*in) ist für die zutreffende und zeitgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer Kommune verantwortlich. Unterlaufen hier Fehler, birgt dies nicht nur finanzielle Risiken, sondern kann darüber hinaus auch weitreichende strafrechtliche Konsequenzen für die Vertreter*innen und die in ihrem Auftrag Handelnden nach sich ziehen.

Um Verstöße gegen die Steuergesetze, insbesondere in der ersten Zeit nach einer gesetzlichen Neuregelung, nach Möglichkeit zu vermeiden kann die Implementierung eines TCMS erheblich beitragen und bietet den gesetzlichen Vertretern zudem die Möglichkeit, sich bei auftretenden Fehlern gegenüber dem Vorwurf der Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung abzusichern (s. auch Schreiben des Bundesministerium der Finanzen v. 23.05.2016 sowie „Leitfaden des Dt. Städtetages f. d. Aufbau eines Internen Kontrollsystems f. Steuern“)

Die Stadt Sehnde hat aus den vorgenannten Gründen den Aufbau und die Einführung eines TCMS innerhalb seiner Verwaltung als zwingend erforderlich erachtet. Die Firma OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG, unterstützt den federführenden Fachdienst Finanzen bei dem Aufbau der internen Kontrollstrukturen (z. B. Schulung Fachdienstleitungen und Erstellung einer Anwendungsdienstanweisung TCMS).

Um den politischen Gremien einen Überblick der derzeitigen Rechtslage sowie der Notwendigkeit und Nutzen der Einführung eines TCMS innerhalb der Verwaltung der Stadt Sehnde zu verschaffen, wird Herr Professor Dr. Schubert (Gesellschafter der OptiSo Servises UG) in dieses Thema einführen und die jeweiligen Maßnahmen erläutern.

Die entsprechende Präsentation ist dieser Informationsvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Präsentation zur Einführung eines internen Kontrollsystems nach § 2b UStG

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation zur Einführung eines internen Kontrollsystems nach § 2b USt (1215 KB)