Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0848  

 
 
Betreff: 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde, Bereich "Nördlich Osterkamp"
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
07.12.2020 
Sitzung des Ortsrates Rethmar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
08.12.2020 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F31 Anlage BV2020-0848_GB5000

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans wird auf Grundlage des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bebauung der Ortslage Rethmar, im Süden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Norden durch die B65 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Sehnde ist bestrebt, die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs auch außerhalb des Kernortes in angemessenem Umfang und Angebot sicherzustellen. Im östlichen Stadtgebiet wohnen in den Ortsteilen Rethmar, Haimar, Evern, Dolgen und Klein Lobke ca. 3850 Einwohner. Für diesen Bereich gibt es nach der Aufgabe des Dorfladens im OT Rethmar kein Nahversorgungsangebot. Eine Wiederbelebung des Dorfladens erscheint derzeit aufgrund der geringen Verkaufsfläche, die den Anforderungen des gewerblichen Lebensmitteleinzelhandels an tragfähige Standorte diametral entgegensteht, nahezu ausgeschlossen.

 

Für ein Grundstück am östlichen Rand der Ortslage Rethmar konnte das konkrete Interesse eines Marktbetreibers zur Versorgung der genannten Ortsteile geweckt werden. Dieser hat sich die betreffenden Flächen bereits gesichert. Es ist vorgesehen, einen Markt mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² im OT Rethmar zu errichten. Mit der vorhandenen Mantelbevölkerung, der perspektivischen Bevölkerungsentwicklung in Rethmar West und dem Lagevorteil an der B 65 kann der Betrieb aus Sicht des Investors sichergestellt werden. Die Fläche liegt, bezogen auf das Einzugsgebiet, auf der den östlichen Ortsteilen zugewandten Seite, wodurch für diese Orte eine gute Erreichbarkeit gegeben ist.

 

Die für die Marktansiedlung vorgesehene Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Sehnde als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Für die Realisierung des Projektes ist die Schaffung einer entsprechenden planungsrechtlichen Grundlage notwendig. Eine Vorabstimmung mit der Regionalplanung hinsichtlich der Realisierbarkeit ist bereits erfolgt. Die Entwicklung der Einzelhandelsfläche ist im Rahmen der Ausweisung von gemischten Bauflächen im FNP möglich. Die Stadt Sehnde beabsichtigt, die 31. Änderung des FNP, Bereich „Rethmar Ost“ im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 „Nördlicher Osterkamp“ gemäß § 8 (3) BauGB durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche in der Größe von 9.241 m².

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

- Geltungsbereich der 31. Änderung mit Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F31 Anlage BV2020-0848_GB5000 (459 KB)