Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0931  

 
 
Betreff: Antrag auf Gründung eines Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) für die Region Hannover;
Unterstützung eines gemeinsamen Antrags der Regionskommunen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
06.05.2021 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a.) Der Fachausschuss Schule, Sport Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen.

c.) Der Rat der Stadt Sehnde unterstützt den gemeinsamen Antrag der Regionskommunen zur Gründung eines RZI für die Region Hannover. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Erklärungen abzugeben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Land Niedersachsen hat beschlossen zur Unterstützung der Schulen für Fragen zur Inklusion im Land Niedersachsen in jedem Landkreis ein sogenanntes Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) zu gründen. Sie sind Teil der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (ehemals Nds. Landesschulbehörde).

 

Die RZI sollen die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule in der jeweiligen Region sein.

Derzeit sind die folgenden Aufgaben auf die RZI übertragen:

 

  • Beratung von Schulen und Studienseminaren, schulischem Personal, Erziehungsberechtigten, Schüler*innen, Schulträgern in Bezug auf die Umsetzung der inklusiven schulischen Bildung
  • Vorbereitung von Entscheidungen zum konkreten Einsatz des sonderpädagogischen Personals an Schulen (Versetzungen, Abordnungen) in Zusammenarbeit mit den Schulen
  • Durchführung von Dienstbesprechungen oder Arbeitskreisen mit Schulleitungen und sonderpädagogischem Personal
  • Entwicklung von regionalen Inklusionskonzepten auf Grundlage landesweiter Standards und Rahmenvorgaben
  • Mitwirkung im Verfahren zur Feststellung über den Bedarf eines/r Schüler*in an sonderpädagogischer Unterstützung
  • Entscheidungen zum Personaleinsatz im Mobilen Dienst

 

Die ersten Zentren nahmen zum 01.08.2017 ihren Betrieb auf. In den nächsten Jahren erfolgte ein schrittweiser Ausbau. Zur Zeit sind in 40 Landkreisen und Städten (Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven, Wolfsburg) entsprechende RZI vorhanden.
Für die Region Hannover ist die Gründung eines RZI bislang nicht in Aussicht gestellt worden. Auf Initiative der Stadt Langenhagen soll nunmehr ein entsprechender Antrag an das Land Niedersachsen gestellt werden, der möglichst von vielen Regionskommunen mitgetragen werden sollte.
Es ist den Kommunen bekannt, dass eine formale Antragsberechtigung nicht gegeben ist. Dennoch erhoffen die Kommunen auf diesem Weg den Bedarf in der Region Hannover noch einmal deutlich zu machen, so dass auch hier ein entsprechender Zeitplan erstellt wird.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: