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Vorlage - 2021/0936  

 
 
Betreff: Einführung eines Vertretungsmodells in der Kindertagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
03.05.2021 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat beschließt

 

die Einführung eines Vertretungsmodells in der Kindertagespflege der Stadt Sehnde durch Freihalteplätze ab dem 01.08.2021

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen (§ 23 Abs. 4 SGB VIII) ist festgelegt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Auftrag haben, im Fall der Krankheit der Kindertagespflegeperson oder bei kurzfristig auftretenden Notfällen für eine Vertretung zu sorgen. Die Stadt Sehnde hat sich in ihrem Vertrag mit der Region Hannover bereits 2013 darauf festgelegt, dass die Organisation und die Umsetzung einer Vertretungsregelung bei der Kommune verbleiben.

 

In der Stadt Sehnde wurde bisher jede einzelne Anfrage nach einer Vertretung individuell gelöst. Die meisten Eltern haben die Vertretung selbständig geregelt und dafür satzungsgemäß die Hälfte der Gebühr taggenau erstattet bekommen. Gerade in dem Altersbereich der ein- bis dreijährigen ist die Betreuung eng an eine vertraute Bezugsperson gebunden, die bei einer Vertretung nicht zur Verfügung steht, sodass die Eltern nach Möglichkeit eine Betreuung im Freundes- oder Familienkreis vorgezogen haben.

Im Herbst 2021 wird voraussichtlich die Neufassung des Niedersächsischen Kitagesetzes (NKitaG) in Kraft treten. Die Förderung der Kindertagespflege in den Kommunen durch das Land Niedersachen wird zukünftig analog zur Finanzhilfe-Förderung bei den Kitas erfolgen und somit nur noch abhängig von einer geeigneten Vertretungsregelung ausgezahlt werden (§ 34 NKitaG).

Es wird deshalb vorgeschlagen, ab dem 01.08.2021 in der Stadt Sehnde eine Vertretungsregelung für den Bereich Kindertagespflege zunächst für ein Jahr zu installieren. Dafür wird mit 2 Kindertagespflegepersonen ein Kooperationsvertrag geschlossen, in dem sie einen Betreuungsplatz ausschließlich als Notfallvertretungsplatz anbieten. Sie erhalten für den Platz monatlich eine Freihaltepauschale von 300 Euro, dies entspricht der Sachkostenpauschale. Sobald der Platz tatsächlich genutzt wird, erhalten sie für diese Zeit zusätzlich noch das pädagogische Entgelt.

Die selbständige Regelung einer Vertretung mit gleichzeitiger Gebührenerstattung wird auch weiterhin möglich sein. Für die Eltern, denen diese Möglichkeit nicht zur Verfügung steht oder die diese aus anderen Gründen nicht nutzen wollen, soll aber ab dem 01.08.2021 eine verlässliche Vertretungslösung in der Stadt Sehnde vorgehalten werden. Damit wird dann auch die Voraussetzung geschaffen, um die Fördermöglichkeiten des Landes voll ausschöpfen zu können.

Für die Stadt Sehnde kommen im Bereich Kindertagespflege Mehrkosten von jährlich ca. 10.000,00 Euro hinzu, die bei künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen sind. Für die Eltern entstehen keine Mehrkosten.

Die Region Hannover fördert die Organisation der Vertretungsregelung im Rahmen einer Zusatzvereinbarung mit einmalig 50 Euro je Kind, sodass die Mehrkosten im Haushalt 2021 in Höhe von ca. 4.000,00 € gedeckt sind. Für das Haushaltsjahr 2022 müssen 10.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: