Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgenden Beschluss: Der Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Infrastruktur Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der Infrastruktur Sehnde GmbH für das Jahr 2020 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 202.089,49 € festgestellt. 2. Der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat wird für das Abschlussjahr 2020 Entlastung erteilt. 3. Der Jahresüberschuss wird zu 100 % zur Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenkapitalquote in die Rücklage eingestellt.
Sachverhalt:Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Infrastruktur Sehnde GmbH vom 10.08.2018 hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer zu erteilen. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist. Auch der Lagebericht und der Anhang zum Jahresabschluss 2020 sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Vorlage-Nr. 2021/1002 Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 01.09.2021 den Jahresabschluss 2020 und den Prüfungsbericht beraten und folgende Beschlüsse gefasst: Der Aufsichtsrat der Infrastruktur Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 202.089,49 € festzustellen. Der Jahresüberschuss soll zu 100 % zur Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenkapitalquote in die Rücklage eingestellt werden. Der Aufsichtsrat der Infrastruktur Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsleitung für das Abschlussjahr 2020 Entlastung zu erteilen. Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat dem Vertreter bzw. der Vertreterin der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - Bilanz zum 31.12.2020 - Gewinn- und Verlustrechnung 2020 - Anhang 2020 - Lagebericht 2020
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