Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/1005  

 
 
Betreff: Zustimmung zu einem überplanmäßigen Aufwand und einer überplanmäßigen Auszahlung;
hier: Sachverständigen, Gerichts- und Gutachterkosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
15.09.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.09.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c)

   zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zufassen.

 

c) Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Aufwand und eine überplanmäßige

   Auszahlung im Produkt 11104 – Finanzverwaltung/Finanzsteuerung - für das Sachkonto

   - 4431006 - Sachverständigen, Gerichts- und Gutachterkosten - in Höhe von 17.850,00 €.

 

   Deckungsmittel stehen als Mehrerträge im Produkt 611000 - Steuern, allgemeine

   Zuweisungen, allgemeine Umlagen – beim Sachkonto 3111001 – Schlüsselzuweisungen

   des Landes – in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

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Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung Sehnde hat ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich durchgeführt. Hierbei ging es um die Errichtung und den Betrieb einer Kindertagesstätte in Rethmar West sowie den Betrieb einer Kindertagesstätte in Sehnde. Nachdem die Stadtverwaltung das Informationsschreiben nach §134 GWB an die Teilnehmer versandt hatte, hat ein Verfahrensteilnehmer gerügt. Die Stadt Sehnde hat dieser Rüge nicht abgeholfen und der Rügende hat sich daraufhin entschieden, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Lüneburg zu stellen. Die Stadt Sehnde musste daraufhin eine Stellungnahme für die Vergabekammer vorbereiten und benötigte hierfür die Expertise eines externen Rechtsanwaltes. Die Kosten für die Rechtsberatung belaufen sich auf 17.850,00 € und konnten nicht eingeplant werden.

 

Da der Haushaltsansatz in Höhe von 30.000 € des Sachkontos - Sachverständigen, Gerichts- und Gutachterkosten – im Produkt Finanzverwaltung/Finanzsteuerung bereits ausgeschöpft ist, müssen diese Aufwendungen zusätzlich im Rahmen eines überplanmäßigen Aufwandes und einer überplanmäßigen Auszahlung zur Verfügung gestellt werden.

 

Deckungsmittel stehen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes im Produkt - Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen – in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen fallen im Haushaltsjahr 2021 um ca. 145.000 € höher aus, als im Haushaltsplan 2021/2022 geplant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

30.000 €

47.850 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

30.000 €

47.850 €

 

 

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Anlage/n:

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