Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung und Ehrenamt empfiehlt dem Rat den b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschießt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Sachverhalt:Die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sehnde sowie die Hausordnung der Obdachlosenunterkunft in Bolzum sind aus dem Jahr 1978 bzw. 2001. Die Satzung über die Gebühren wurde im Jahr 2001 jedoch nur auf die Währung € umgestellt. Eine Anpassung hat es nicht gegeben.
Die monatliche Benutzungsgebühr beläuft sich zurzeit auf ca. 123,00 €. Dies ist weit unter der durchschnittlichen monatlichen Gebühr in der Region Hannover und auch weit unter dem Satz, der von den jeweils zuständigen Sozialhilfeträgern als Kosten für die Unterkunft geleistet wird. Daher wird von der Verwaltung die Verdoppelung der Gebühr vorgeschlagen.
Zu der Anpassung der Gebührensatzung ist die Neufassung der Benutzungssatzung und der Hausordnung nur Folge richtig. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Sehnde,
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