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Vorlage - 2021/1024  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Energieversorgung Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Weisung der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
20.10.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bilanz zum 31.12.2020
Gewinn- und Verlustrechnung 2020
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Lagebericht 2020

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu
    fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH
    erteilt der Rat dem Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der
    Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses

    2020 der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), dem Beschluss des Aufsichtsrates über

    die Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der
    Geschäftsführung zuzustimmen und der Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der
    Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der
    Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.

    Darüber hinaus wird entsprechend des Aufsichtsratsbeschlusses die Wirtschaftsprüfungs-

    gesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH (Düsseldorf) mit der Prüfung des

    Jahresabschlusses 2021 beauftragt.

    Dementsprechend wird die Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafter-

    versammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH von dem Vertreter*in der Stadt

    Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu

    dieser Beschlussfassung angewiesen.

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Sachverhalt:

Der § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) vom 15.08.2018 legt fest, dass von der jeweiligen Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung verbundener Unternehmen zu fassende Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke bedürfen. Dazu gehören auf Grund der Beteiligungsverhältnisse auch die Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) und damit auch alle im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zu fassende Beschlüsse.

 

Weiterhin ist in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWS geregelt, dass die Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS immer an Weisungen gebunden ist, die der Rat erteilt. Das bedeutet, dass die Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der SWS der Beschlussfassung zur Anweisung der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der EVS für Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss der EVS auch einer Weisung des Rates bedarf.

 

Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der EVS sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der EVS einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.

 

Der Aufsichtsrat der EVS hat am 08.09.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den vorgelegten Jahresabschluss 2020 mit einem Ergebnis in Höhe von 670.212,86 € festzustellen.
  2. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den vorgelegten fiktiven Jahresabschluss 2020 mit einem Ergebnis in Höhe von 722.518,09 € festzustellen.
  3. Die regulatorische Eigenkapitalquote der Netzsparten wurde mit Vorlage des Jahresabschlusses überprüft. Diese liegen in beiden Netzsparten über 40%. Gem. § 11 Nr. 2 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrags erfolgt somit aus den Netzsparten eine Vollausschüttung. Die Handelssparten sollen zu 70% ausgeschüttet werden.

 

Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt demnach das Ergebnis in Höhe von 564.280,10 € an die Gesellschafter auszuschütten, 105.932,76 € sollen der Gewinnrücklage der jeweiligen Sparte zugeführt werden.

 

Ermittlung der auszuschüttenden Beträge

 

 

 

  1. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung für das Abschlussjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

  1. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH (Düsseldorf) zu erteilen.

 

Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der EVS, dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS, der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie der Bestellung des Wirtschaftprüfers zuzustimmen und die Vertreter*in der SWS in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

- Bilanz zum 31.12.2020

- Gewinn- und Verlustrechnung 2020

- Anhang zum Jahresabschluss 2020

- Lagebericht 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (1186 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Bilanz zum 31.12.2020 (187 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Gewinn- und Verlustrechnung 2020 (102 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anhang zum Jahresabschluss 2020 (287 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Lagebericht 2020 (221 KB)