Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a.) Der Fachauschuss 2 empfiehlt den Beschluss zu c.) zu fassen. b.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c.) zu fassen.
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die anstehenden Beschaffungen im Hardwarebereich sollen weiterhin nach Möglichkeit einheitlich erfolgen. Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.08.2021 hat die die CDU/FDP Gruppe beantragt, dass der Rat die Verwaltung beauftragen möge, die Schulen in Sehnde hinsichtlich der Geräte für Lehrkräfte, der Unterrichtsraumausstattung und der etwaigen zukünftigen Schülergeräteausstattung mit einer einheitlichen Hardware auszustatten.
Hierzu ist seitens der Verwaltung folgendes anzumerken: Der FD Schule, Sport und Kultur legt bereits heute auf eine möglichst einheitliche Ausstattung an den Schulen wert, um den Support sowohl finanziell auch personell leisten zu können.
Zu 1.) Die Stadt Sehnde hat im August 2020 aus dem „Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht“ 60 Notebooks für die KGS Sehnde und 80 iPads für die 5 Sehnder Grundschulen angeschafft. Laut Bescheid der Landesschulbehörde vom 19.08.2020 war Zuwendungszweck einem möglichst hohen Anteil von Schüler*innen digitalen Unterricht mit schulgebundenen mobilen Endgeräten zuhause zu ermöglichen, sowie die Ausstattung der Schulen für digital gestützten Unterricht zu verbessern. Die Geräte wurden an die KGS Sehnde und jeweils 16 Geräte an jede Grundschule verteilt. Sie können von den Schulen auch während des Präsenzunterrichtes eingesetzt werden, so daß diese Forderung umgesetzt ist.
Zu 2.) Auch die Geräte für die Lehrkräfte wurden wahlweise als Notebook oder als IPad angeschafft und können für Homeschooling als auch Präsenzunterricht eingesetzt werden. Der Rat hat die Anschaffung in seiner Sitzung am 21.07.2021 beschlossen. Der Beschaffungsvorgang ist abgeschlossen (35 Notebooks und 180 Ipads). Die Ausgabe soll im Oktober / November mit einer Grundkonfiguration erfolgen. Im FD 2.3 sind derzeit 3 Mitarbeitende (2,64 Stellenanteile) mit der EDV in Schulen beauftragt.
Grundsätzlich ist das Land Niedersachsen für die Fortbildung der Lehrkräfte zuständig und hat, in Ergänzung der Bundesförderung, eine Verstärkung der Anstrengungen zur Fortbildung in den Bereichen Technik, Didaktik und Medientechnik zugesagt. In welchem Umfang Supportanfragen auf die Kolleg*innen zukommen, kann daher jetzt noch nicht gesagt werden, da hier die Erfahrungswerte fehlen.
Zu 3) Es gibt regelmäßige Treffen der Schul – EDV mit den Schulen, um künftige Anschaffungen und Prozesse abzustimmen und zu vereinheitlichen. Daneben gibt es bereits regelmäßige Treffen der Kolleg*innen mit dem Fachpersonal anderer Kommunen. Bei Bedarf werden auch externe Berater hinzugezogen. Zu 4) Die Kolleg*innen der EDV werden eine Einweisungen in die Geräte an den Schulen geben. Inwieweit ein dauerhafte Unterstützung geleistet werden kann, muss die Zeit zeigen. Abschließend ist aus Sicht der Verwaltung festzustellen, dass die Intention des Antrages auf einheitliche Ausrüstung bereits soweit wie möglich angewendet wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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