Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0006  

 
 
Betreff: Wahl der ehrenamtlichen Vertreter*innen des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
04.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 7 der Hauptsatzung wird

 

Frau/Herr  __________________________  zur bzw. zum ehrenmatlichen Vertreter/in des Bürgermeisters gewählt.

 

 b) Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 7 der Hauptsatzung wird

 

 

Frau/Herr ___________________________ zur bzw. zum ehrenamtlichen Vertreter/in des Bürgermeisters gewählt.

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NNKomVG) in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Sehnde wählt der Rat aus den Beigeordneten zwei gleichberechtigte ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Bürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich Aufstellung der Tagesordnung und der Leitung der Sitzung des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

 Die Vertreterinnen und Vertreter führen die Bezeichnung stellvertretende Bürgermeisterin oder stellvertretender Bürgermeister.

 

 Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied, die Wahl erfolgt nach § 67 NKomVG.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: