Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0192  

 
 
Betreff: 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" im Ortsteil Ilten, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ilten Vorberatung
03.11.2022 
Sitzung des Ortsrates Ilten ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
08.11.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F49_Anlage BV2022-0192_ AK5+GB5000
F49_Anlage BV2022-0192_ DOP 2019+GB5000
F49_Anlage BV2022-0192_FNP+GB5000

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a)   Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)   Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c)   Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)   Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungs­bereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lage-plänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung vom 15.07.2020 den Neubau der Wilhelm -Raabe - Schule im OT Ilten beschlossen. Im Zuge des Neubaus der Grundschule und da die Nachfrage nach Wohnraum nach wie vor hoch ist, bietet es sich an, eine Siedlungsergänzung zur Einbindung der Grundschule Ilten und der Anbindung an das Gebiet "Neuer Garten" zu realisieren. Die vom Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans erfassten Flächen werden derzeit weitestgehend als Ackerflächen genutzt. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 5,01 ha auf.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen im Plangebiet am West- und Nordrand als Grünflächen dargestellt. Der übrige Bereich ist Fläche für die Landwirtschaft. Am Südrand des Änderungsbereiches gibt es ein Naturdenkmal und weiter nördlich befindet sich das Symbol: Geschützter Landschaftsbestandteil geplant. Etwa mittig verläuft eine Linie für den Bergbau, die die Umgrenzung des Salzstockes Sehnde darstellt.

Der im Süden angrenzende Bärenkampsgraben und der Knickgraben im Osten sind als Fließgewässer dargestellt. Für den Knickgraben mit seinen Uferbereichen gibt es außerdem die linienhafte Darstellung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Das Bauleitverfahren wird im Regelverfahren ein­schließlich Umweltprüfung gemäß den Vorgaben des BauGB durchgeführt. Die Stadt Sehnde beabsichtigt, die 49. Änderung des FNP, Bereich „Grundschule Ilten“ im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 734 „Grundschule Ilten“ gemäß § 8 (3) BauGB durchzuführen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

116.255,17 €

20.684,20 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

116.255,17 €

20.684,20 €

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Darstellung der Geltungsbereiche der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes mit

1. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

2. Auszug aus der AK5

3. Auszug aus dem Digitalen Orthophoto 2019

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F49_Anlage BV2022-0192_ AK5+GB5000 (1976 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich F49_Anlage BV2022-0192_ DOP 2019+GB5000 (3037 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich F49_Anlage BV2022-0192_FNP+GB5000 (333 KB)