Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt, Frau Anna Marotzke und Herrn Gustav Heineke zu Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss zu wählen.
Sachverhalt:Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind für die Dauer von fünf Geschäftsjahren aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen und die Hilfsschöffen für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten sowie für die Landgerichte zu wählen. Dazu tritt beim Amtsgericht jedes fünfte Jahr ein Ausschuss (Schöffenwahlausschuss) zusammen, der aus dem Richter am Amtsgericht als Vorsitzender, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern besteht. Die Vertrauenspersonen sind aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks zu wählen. Für den Bezirk des Amtsgerichts Lehrte, der mehrere Teile des unteren Verwaltungsbezirks Region Hannover (die Städte Lehrte und Sehnde) umfasst, ist die Verteilung der zu wählenden Vertrauenspersonen auf diese von der zuständigen obersten Landesbehörde (Nds. Ministerium für Inneres und Sport/Nds. Justizministerium) mit Erlass vom 1. November 2022 bestimmt worden. Danach sind vom Rat der Stadt Sehnde zwei Vertrauenspersonen zu wählen. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder erforderlich. Dem Amtsgericht sind die gewählten Vertrauenspersonen bis zum 1. Juli 2023 zu benennen. Die Fraktionen wurden mit Schreiben vom 11. Januar 2023 um die Benennung von Vorschlägen gebeten. Ein Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz ist beigefügt. Die §§ 32-35 GVG finden auch auf die Vertrauenspersonen Anwendung.
Vorgeschlagen wurden folgende Personen:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug GVG-Vertrauenspersonen
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