Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Der Rat beschließt die derzeit gültigen Gebührensätze im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung von 3,55 €/m³ bzw. 0,25 €/m² zum 01.01.2024 auf 3,90 €/m³ bzw. 0,42 €/m² anzuheben.
Der Rat beschließt die 14. Änderung der Satzung der Stadt Sehnde über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 16.12.1999.
Die zurzeit gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten. Sachverhalt:Die Stadt Sehnde unterhält die öffentliche Einrichtung - Stadtentwässerung - als Eigenbetrieb. Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtung sollen nach §5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnden Kosten decken.
Auf der Basis nahezu gleichbleibender Gebührenerträge im Abwasserwasserbereich, bei einer Gebührenhöhe von 3,55 € /cbm bzw. 0,25 €/qm, wird nach dem Haushaltsplan 2023 im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag von 488.600 € ausgewiesen.
Die letzte Gebührenanpassung im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung erfolgte zum 01.01.2017. In den folgenden Jahren konnten anfallende Fehlbeträge durch die Entnahme aus den Gebührenrücklagen gedeckt werden. Nach der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich jedoch für die Schmutzwasserbeseitigung in 2023 zu deckende Kosten in voraussichtlicher Höhe von 4.189.163 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in voraussichtlicher Höhe von 836.818 €. Dem gegenüber stehen lediglich zu erwartende Gebührenerlöse in Höhe von 3.808.504 € bzw. 493.649 €. Die daraus resultierenden Fehlbeträge sind durch eine entsprechende Anpassung der Gebührensätze abzufangen und ab dem 01.01.2024 auf 3,90 €/m³ bzw. 0,42 €/m² festzusetzen.
Wie in vielen anderen Wirtschaftszweigen, ist auch im Bereich der Abwasserbeseitigung in den letzten Jahren eine erhöhte Teuerungsrate zu verzeichnen. Jedoch konnten diese Kostensteigerungen durch Rücklagenentnahmen gemindert werden. Nun zeigt die Gebührenbedarfsrechnung allerdings eine klare Tendenz und macht die Anhebung der Gebührensätze zwingend erforderlich. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung Anlage 2 14. Nachtrag zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||