Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. 2 BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 u. 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0453 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 365 "Südtorfeld West“ als Satzung und die Begründung dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 365 „Südtorfeld West“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12.02.2024 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.
Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 20.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024. Auf Antrag wurde Fristverlängerung bis zum 03.04.2024 gewährt. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 19.02.2024 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden.
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Beteiligungen muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Liste der beteiltigen TÖB und Abwägung 3-1_4-1 2. Liste der beteiligten TÖB und Abwägung 3-2_4-2 3. Plan Einzelteile Satzungsbeschluss 4. Begründung Satzungsbeschluss 5. Umweltbericht 6. Anlagen zur Begründung
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