Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss in abgeänderter Form, wie vom Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste vorgeschlagen, zu b) zu fassen.
b) Der Rat beauftragt die Verwaltung für Verpachtungen von landwirtschaftlichen Flächen die beigefügte Richtlinie, in abgeänderter Form, über die Bewirtschaftung von im Eigentum der Stadt Sehnde befindlichen landwirtschaftlichen Nutzflächen anzuwenden. Sachverhalt:
Aktuell besteht keine verbindliche Regelung über die Vergabe von landwirtschaftlichen Flächen. Derzeit existieren mehrere Verträge, die teilweise seit Jahren nicht angepasst oder verändert wurden. Mit Einführung der beigefügten Richtlinie über die Bewirtschaftung von im Eigentum der Stadt Sehnde befindlichen landwirtschaftlich genutzten Nutzflächen soll die Verpachtung dieser Flächen vereinheitlicht werden und darüber hinaus allen in der Stadt Sehnde wirtschaftenden Landwirten die Gelegenheit gegeben werden, in sinnvollen Zeitabständen ihr Interesse für eine Bewirtschaftung zu erklären und ggfs. die Flächen anzupachten.
Aktuell betroffen sind 15 Verträge und rund 370.000 m² landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Nach Beratung in der Sitzung vom 18.09.2024 hat der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfohlen, die Richtlinie in einer abgeänderten Form (siehe Anlage) zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geänderte Richtlinie
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