Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) 1. Der Rat beschließt die Hebesätze der Grundsteuer A und B nach den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften für das Haushaltsjahr 2025 aufkommensneutral festzusetzen. 2. Der Rat beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025.
Sachverhalt:Da die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nicht so rechtzeitig vom Rat beschlossen wird, dass sie vor der Erstellung der Jahresbescheide für die Grundstückseigentümer*innen im Elektronischen Amtsblatt der Region Hannover veröffentlicht werden kann, ist für eine rechtssichere Festsetzung der Grundsteuern nach neuen Hebesätzen der Erlass einer Hebesatzsatzung erforderlich.
Hinsichtlich der neuen Grundsteuer sind sich Bund, Länder und Kommunen einig, dass sich allein aus der Umstellung der Steuer auf ein neues Verfahren insgesamt kein höheres Steueraufkommen, also keine Steuererhöhung insgesamt, ergeben soll. Um für die notwendige Transparenz zu sorgen, verpflichtet der niedersächsische Gesetzgeber jede Kommune dazu, einen aufkommensneutralen Hebesatz auszuweisen. Wie in jedem anderen Jahr auch kann aber die individuelle Haushaltssituation einer Stadt oder einer Gemeinde unabhängig von der Verfahrensumstellung durchaus eine Anhebung der Hebesätze erfordern. Dies ist zulässig und im niedersächsischen Landesrecht klargestellt.
Mit dem anliegenden Entwurf einer Hebesatzsatzung wird der Aufkommensneutralität, abgesehen von einer leichten Rundung, Rechnung getragen. Die Ermittlung des aufkommensneutralen Hebesatzes ist aufgrund der vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund aufgestellten Formel erfolgt.
Sie lautet:
Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer B 2025 = (Plan-Aufkommen Grundsteuern A und B lt. Haushaltsplan 2024 − Plan-Aufkommen Grundsteuern A und C lt. Haushaltsplan 2025) ∗ 100 ./. Messbetrag Grundsteuer B 2025
In Zahlen bedeutet das (260.000 + 5.850.000 – 270.000) x 100 = 584.000.000 ./. 1.132.922 (Stand 30.10.2024) = 515,48
Auf Grund dieser Berechnung wird vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025 auf 515 v.H. festzusetzen und den Hebesatz der Grundsteuer A bei
Mit diesen Hebesätzen wäre die Ertragsneutralität der Grundsteuer A und B gewahrt und den rechtlichen Vorgaben von Bund und Land Rechnung getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025
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