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Vorlage - 2024/0563-1  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung und 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2024/0563
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
27.01.2025 
Sitzung des Ortsrates Sehnde      
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
04.02.2025 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
331-2 Vor dem Bahnhof - Planteil überarbeiteter Entwurf

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (neu):

Dem überarbeiteten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde und der überarbeiteten Begründung dazu sowie der 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

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Sachverhalt:

Auf Grundlage der zwischenzeitlich vorliegenden Detailplanung für das Fahrradparkhaus muss der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ noch einmal geringfügig angepasst werden. Damit das Fahrradparkhaus mit der 2. Änderung rechtlich abgesichert ist, müssen das Sonstige Sondergebiet „Fahrradparkhaus“ und die Baugrenze um rd. 1,3 m nach Norden verschoben werden. Damit verschieben sich die Flächenanteile des Sonstigen Sondergebiete und der Straßenverkehrsfläche um 104 m². Die ausgebauten Verkehrsflächen (Straßenfläche und Gehweg) sind davon nicht betroffen.

Da sich das Sonstige Sondergebiet vergrößert, muss auch die Größe der zulässigen Grundfläche unter Nr. 3.2 „Verfahren, Bauleitplan der Innenentwicklung“ analog des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von rund 850 m² auf rd. 930 m² vergrößert werden, woraus sich keinerlei Auswirkungen ergeben.

Die Planzeichnung und die Flächenbilanz in der Begründung (Nr. 6 auf S. 11) wurden entsprechend angepasst. Der überarbeitete Entwurf der Planzeichnung ist als Anlage beigefügt.


Die Flächenbilanz verändert sich wie folgt:

davon:

Bestand

 

Plan

 

SO 1 „Fahrradparkhaus“

-

1.165

1.061

 

Straßenverkehrsflächen

2.066

2.579

2.683

 

Grünflächen

1.652

-

Die übrigen Inhalte des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ bleiben unverändert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Überarbeiteter Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 331-2 Vor dem Bahnhof - Planteil überarbeiteter Entwurf (3019 KB)    
Stammbaum:
2024/0563   Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung und 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
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