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Vorlage - 2025/0678  

 
 
Betreff: Änderung des Vertrags über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII sowie der Zusatzvereinbarung und der Ergänzenden Vereinbarung.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
18.08.2025 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
04.09.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Synopse Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII
Anlage 2: Synopse Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII
Anlage 3: Synopse Ergänzende Vereinbarung Kitajahre 2025/2026 bis 2028/2029

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu

fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt den vorliegenden Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII sowie die dazugehörige Zusatzvereinbarung und Ergänzende Vereinbarung rückwirkend zum 1.1.25.

 


Sachverhalt:

Die Kommunen nehmen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Region Hannover gem. § 13 Nds. AG SGBVIII einen Teil der Aufgaben für die Kindertagespflege wahr. Die Region Hannover trägt gem. §13 Abs. 3 Nds. AG SGB VIII die Gesamtverantwortung.

 

Der Kindertagespflegevertrag (KTP-Vertrag) wurde zuletzt zum 01.08.2022 aufgrund der Novellierung des NKiTaG und der Aufnahme des gesamten Betreuungskomplexes „Tagespflege“ in das Kindertagesstättengesetz angepasst.

Der Anpassungsbedarf ergibt sich in Bezug auf die in dem Vertrag beschriebenen Entgelte für Kindertagespflegepersonen (insbesondere zu den materiellen Aufwendungen).

Dies betrifft die Anhebung der Betriebsausgabenpauschale für selbständige Kindertagespflegepersonen. Gemäß des Bundesverwaltungsgerichtsurteils 5 C 1.21 vom 24.11.2022 sind angemessene Kosten zu erstatten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen. Erstattungsfähige Sachkosten sind Kosten derjenigen Sachmittel, die zur Erfüllung des Förderauftrags nach § 22 SGBVIII geeignet und erforderlich sind. Hierzu zählen raumbezogene Sachkosten (z.B. Miete, Reinigung, Abschreibungen und Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung etc.), kindbezogene Sachkosten (z.B. Verbrauchs- sowie Spiel- und Beschäftigungsmaterial), Verwaltungskosten (z.B. Telefon, Bürobedarf etc.), Kosten für Fortbildung und Rücklagen.

 

In der Zusatzvereinbarung ist der finanzieller Ausgleich durch die Region Hannover an die Kommunen, in diesem Fall an die Stadt Sehnde,r die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege geregelt. Das NKiTaG legt fest, welches Personal als Fachberatung förderfähig ist. Gemäß der bisherigen Zusatzvereinbarung erhalten Kommunen, die förderfähiges Fachberatungspersonal gemäß NKiTaG einsetzen, 40% der Landesförderung, die Region Hannover erhält 60%. Hier übernimmt die Region Hannover zukünftig eine Ausfallgarantie (vgl. Ziffer 1.2.). Dafür verbleiben die Landesmittel zu 100% bei der Region Hannover. Verfügt die Kommune über nach dem NKiTaG anerkanntes Fachberatungspersonal, erhält sie bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen pro förderfähiger Kindertagespflegeperson (KTPP) 650,00 € im Abrechnungszeitraum. Verfügt die Kommune nicht über nach dem NKiTaG anerkanntes Fachberatungspersonal, erhält sie bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen pro förderfähiger KTPP, so wie in der bisherigen Vereinbarung geregelt, 450,00 € im Abrechnungszeitraum.

 

In Ziffer 2 der Vereinbarung ist das pädagogische Mindestentgelt analog zum KTP-Vertrag pro Betreuungsstunde und betreutem Kinder festgelegt. Hier wurde der Hinweis auf die dynamische Anpassung der Förderleistung alle zwei Jahre zum 1.8. verankert (vgl. „Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in der Stadt Sehnde“, § 9 Art und Umfang der Entgeltleistung Nr. 2. Buchstabe b).

Die pädagogische Förderleistung betrug pro Betreuungsstunde und betreutem Kind für eine Kindertagespflegeperson mindestens 2,91 € bis zum 31.7.25. Die aktuelle Erhöhung erfolgte jetzt zum 1.8.25. Die Förderleistung wurde demnach unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes vom Februar des Jahres (Preisindizes des Statistischen Bundesamtes) angepasst. Dadurch ergibt sich seit 1.8.25 ein neues pädagogisches Entgelt von 3,05 € pro Betreuungsstunde und betreutem Kind.

 

Weiterhin erfolgt die Regelung einer erhöhten pädagogischen Förderleistung analog zum KTP-Vertrag bei Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf (vgl. Ziffer 3 Zusatzvereinbarung). Eine Anpassung erfolgt auch hier alle zwei Jahre zum 1.8. des Jahres.

 

Die ergänzende Vereinbarung legt die Verteilung der Finanzmittel des Landes Niedersachsen fest. Demzufolge muss die Neuregelung zurrderung des Fachberatungspersonals auch hier entsprechend der oben genannten Ausfallgarantie angepasst werden. Die Anpassung erfolgt in § 2 Verteilung der Finanzhilfemittel Absatz 2 Nr. 2.

 

In der Anlage sind der Vertrag und die Vereinbarungen jeweils als Synopse zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen angefügt.

Alle Verträge bzw. Vereinbarungen treten rückwirkend zum 1.1.25 in Kraft. Die für die „Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen

sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in der Stadt

Sehnde“ hieraus resultierenden relevanten Inhalte wurden bereits bei der letzten Änderung dieser berücksichtigt und eingearbeitet.


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Synopse Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII

Anlage 2: Synopse Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII

Anlage 3: Synopse Ergänzende Vereinbarung Kitajahre 2025/2026 bis 2028/2029

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Synopse Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII (189 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Synopse Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII (160 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3: Synopse Ergänzende Vereinbarung Kitajahre 2025/2026 bis 2028/2029 (144 KB)